Prüfmanometer für Druckluftbremsanlagenprüfung f. §57a, Hinweis zur Eichung von Prüfmanometer
Bei einem Fahrzeug mit Druckluftbremsanlage ist diese im Zuge einer §57a Überprüfung auf ihre Funktion und Dichtheit mit geeichten Prüfmittel zu prüfen.
Die Manometerprüfung ist spätestens nach 2 Jahren seit der letzten Eichung wieder zu beauftragen. Das Datum der letzten Eichung ist am aufgeklebten Eichungspickerl erichtlich.
Bitte auf einwandfreien Zustand der Manometer achten, Zeiger auf 0 und ohne offensichtliche, äußerliche Beschädigung.
Beschädigte Manometer werden von der Eichung zurückgewiesen, in der Regel ist eine Rückweisungsgebühr zu bezahlen.