Landesinnungstagung
Landesinnung Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
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Hinweis:
Geschäftsordnung: § 17 (1) Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gemäß § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.