Zwei Zahnräder mit der Aufschrift Export und Import verhacken sich.
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Außenhandel, Landesgremium

Der Weg in den Außenhandel: Alles zum Thema Export und Import

Lesedauer: 10 Minuten

03.04.2024

Step 1: Allgemeines zum Exportstandort Österreich

Step 2: Das Export Basiswissen

Step 3: Das Import 1x1

Step 4: Außenwirtschafts- und Zollrecht

Step 5: Exportförderungen/-Finanzierungen & -Absicherungen

Step 6: Wissen aus Publikationen, Podcasts und Veranstaltungen

Step 7: Plattformen für Networking und Präsenz im Ausland

Step 8: Partner – Individuelle Beratung zu verschiedenen Bereichen

Step 9: Länderspezifische, Branchenspezifische und Fachspezifische Informationen

Step 10: Muster (Rechnungen, Lieferung, …); Checklisten, etc.

Step 11: FAQ-Bereich


Step 1: Allgemeines zum Exportstandort Österreich

Eckpunkte der österreichischen Außenwirtschaft:

Österreich ist als offene Volkswirtschaft stark vom Außenhandel abhängig:

Im Jahr 2022 hat die österreichische Wirtschaft Waren im Wert von insgesamt 194,1 Mrd. Euro exportiert, die Warenimporte betrugen 213,7 Mrd. Euro. Rund 70 % des österreichischen Außenhandels wurde mit den Mitgliedstaaten der EU gehandelt, ca. 30 % mit Staaten außerhalb der EU. Wichtigste Handelspartner Österreichs bei Warenexporten waren Deutschland, gefolgt von Italien und USA. Die meisten Warenimporte stammten aus Deutschland, gefolgt von China und Italien.

Auch die österreichischen Direktinvestitionen steigen stetig. Die aktiven Direktinvestitionen (Unternehmensbeteiligungen österreichischer Investoren im Ausland) haben sich seit 2008 mehr als verdoppelt und betragen Ende 2022 insgesamt rund 238 Mrd. Euro. Die passiven Direktinvestitionen (Unternehmensbeteiligungen ausländischer Investoren in Österreich) belaufen sich insgesamt auf rund 191 Mrd. Euro.

Quellen:
Exporte Österreich 2022 | Statista
Importe Österreich 2022 | Statista
Exporte Österreich Zielländer 2022 | Statista
Importe Österreich Herkunftsländer 2022 | Statista
Außenhandel Österreich 2021
oesterreich-direktinvestitionen.pdf


Step 2: Das Export Basiswissen

Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben.


Step 3: Das Import 1x1

  • Das Importhandbuch – hier öffnen
  • Importberatung - Wir beantworten alle Fragen zum Importgeschäft

Step 4: Außenwirtschafts- und Zollrecht

Wissenswertes über Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, Ausfuhrkontrolle, Embargos, innergemeinschaftlichen Warenverkehr, Warenursprung und Präferenzen sowie Zoll und Zollrecht


Step 5: Exportförderungen/-Finanzierungen & -Absicherungen

Die Internationalisierungsoffensive unterstützt Sie im Auslandsgeschäft

Im Export besteht erhöhter Finanzierungsbedarf, weil in der Regel Zahlungsziele oder gar langfristige Kredite eingeräumt werden müssen. Darüber hinaus darf man die Exportrisiken nicht aus dem Auge verlieren.

Finanzierung von Exportaufträgen:

  • Selbstfinanzierung
  • Freie Exportfinanzierung
    • Kontokorrent- oder Betriebsmittelkredit
    • Fremdwährungskredit
    • Lieferantenkredit
    • Käuferkredit mit Refinanzierung
    • Export-Factoring
    • Export-Forfaitierung
    • Wechselfinanzierung
    • Finanzierung durch Dokumenten-Inkasso oder Dokumentenakkreditiv
  • Geförderte Exportfinanzierung
    • Exportfonds-Kredit
    • OeKB: Exportfinanzierungsverfahren (EFV)
    • OeKB: Kontrollbankrefinanzierungsrahmen von Exporten (KRR)

Absicherung von Risiken (Text dazu verlinken/hochladen aus Handbuch)

Im Vergleich zu Inlandsgeschäften treten im Ausland bestimmte Risiken stärker auf bzw. kommen neue Risiken hinzu.

Die wichtigsten Risikofaktoren im Außenhandel sind:

  • die mit dem jeweiligen Auslandsmarkt verbundenen Länderrisiken
  • die mit der Person des ausländischen Geschäftspartners verbundenen Risiken (z.B. Dubiosenrisiko)
  • die Risiken des Warentransports
  • Die Risiken können sein:
    • politisch und/oder
    • kommerziell 

Politische Risiken ergeben sich insbesondere aus Krieg oder kriegerischen Ereignissen, Aufruhr oder Revolution. Man nennt sie auch Länderrisiken, weil sie stets mit den staatlichen Strukturen eines bestimmten Landes in Zusammenhang stehen. Politische Unruhen können auch im Heimatland ausbrechen, einige Risiken gibt es aber nur im Geschäftsverkehr mit dem Ausland

  • Transferrisiko
  • Konvertierungsrisiko
  • Wechselkursrisiko

Das Transferrisiko ist die Gefahr, dass die Überweisung des Fakturenbetrages an den Exporteur nicht möglich ist z.B. bei Zahlungsverbot oder Moratorium im Staat des Importeurs. Moratorium bedeutet Verlängerung der Kreditlaufzeit, wenn der Schuldnerstaat nicht in der Lage ist, den Kredit zum ursprünglich vereinbarten Rückzahlungstermin zu tilgen. Das Konvertierungsrisiko besteht in der Gefahr, dass die Umwechslung des Fakturenbetrages in die Währung des Exporteurs nicht möglich ist.

Das Wechselkursrisiko ist die Gefahr, dass sich das Austauschverhältnis zwischen eigener und fremder Währung zulasten des Exporteurs verändert. 

Auch bei den kommerziellen oder wirtschaftlichen Risiken können dem Exporteur manch unangenehme Dinge zustoßen:

  • Marktrisiko
  • Vertragserfüllungsrisiko
  • Transportrisiko
  • Preisänderungsrisiko 

Das Marktrisiko ergibt sich aus der unterschiedlichen Situation auf dem Auslandsmarkt z.B. aus unterschiedlicher Sprache, Mentalität, Rechtssituation etc. So können etwa die landesspezifischen Gebräuche, Traditionen und Konsumgewohnheiten den Marketingerfolg beeinträchtigen. Das Vertragserfüllungsrisiko tritt in Form des Annahmerisikos (Gefahr, dass der Käufer die Ware nicht übernimmt) und des Dubiosen- oder Delkredererisikos (Gefahr, dass der Käufer die Ware nicht bezahlt) auf. Das Transportrisiko besteht in der Gefahr der Beschädigung, des Diebstahls oder des Verlustes. Aber auch eine Verzögerung der Auslieferung ist Teil des Transportrisikos Das Preisänderungsrisiko ist die Gefahr von Marktpreisänderungen, insbesondere bei langfristigen Rahmenverträgen und bei Geschäften mit einem langen Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Bezahlung.

Man darf dabei nicht vergessen, dass im Außenhandel auch für den Käufer beträchtliche Risiken bestehen können. Er hat beispielsweise ein Wechselkursrisiko, wenn die Fakturierung nicht in seiner Heimatwährung erfolgt. Er riskiert also, bei Bezahlung der Rechnung mehr Geld in seiner Landeswährung aufwenden zu müssen als bei Vertragsabschluss vorgesehen war. Je nach vereinbarter Lieferparität z.B. bei einer „exworks“- Klausel trägt der Käufer das Transportrisiko. Genauso wie der Exporteur hat auch er ein Preisänderungsrisiko, nämlich, dass sich die Marktpreise zu seinen Ungunsten verändern. Das Erfüllungsrisiko besteht für ihn darin, dass der Verkäufer nicht oder nicht ordnungsgemäß liefert. Dies kann sich in Qualitäts- und Mengenabweichungen, aber auch in verspäteter Lieferung äußern, was besonders dann unangenehm ist, wenn die Ware bereits weiterverkauft wurde oder zu einem fixen Zeitpunkt z.B. kurz vor Weihnachten auf dem Markt sein muss.

Zunächst muss der Exporteur eine so genannte Risikoidentifikation durchführen. Er versucht dabei, über unternehmensinterne Quellen (z.B. Erfahrungsberichte) oder über unternehmensexterne Informationen (z.B. Bonitätsauskünfte oder Länderratings) Art und Ausmaß der Risiken abzuschätzen. Darauf folgt die Risikobewertung: Die Risiken werden im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren möglichen Schadensumfang im Vergleich zur Gewinnchance getestet. Danach richten sich dann die Maßnahmen der Risikobewältigung, wobei sich der Exporteur wie folgt verhalten kann:

Er kann den Risiken aus dem Weg gehen (Risikovorbeugung)

Er kann die Risiken übernehmen und selbst tragen (Risikoselbstbehalt)

Er kann sie ganz oder teilweise auf andere abwälzen (Risikoabwälzung oder Risikoteilung).

Bei der Risikovermeidung oder Risikovorbeugung meidet der Exporteur von vornherein allzu riskante Geschäfte. Durch gründliche Marktforschung kann er Risikomärkten und dubiosen Abnehmern aus dem Weg gehen. Manchmal ist es eben besser, ein Geschäft nicht zu machen. Beim Risikoselbstbehalt trägt der Exporteur das Risiko selbst und erhöht seinen Exportpreis durch eine entsprechende Wagnisprämie. In seiner Buchhaltung macht er eine Rückstellung. Am häufigsten wird der Exporteur versuchen, die Risiken wenigstens teilweise auf andere abzuwälzen (Risikoabwälzung

oder Risikoteilung). Als Träger des Risikos kommen dabei in Frage:

  • Private oder staatliche Versicherungen
  • Importeur (Käufer)
  • Sonstige Organe (Spediteur, Frachtführer, Bank) 

Welche Risiken an den Importeur abgetreten werden, legt der Kaufvertrag fest. Je nach Verhandlungsposition der beiden Vertragspartner vereinbart man den Kosten- und Gefahrenübergang gemäß Incoterms oder Qualitäts-, Quantitäts- und Preisklauseln (z.B. Hausse-Baisse-Klausel). Man einigt sich über die Währung (Währung des Exporteurs, des Importeurs oder eines Drittlandes) und legt die Zahlungsbedingungen fest.

Im Auslandsgeschäft bestehen folgende Möglichkeiten der Zahlungssicherung:

  • Vorauskassa (Vorauszahlung)
  • Sachenrechtliche Sicherung:
  • Eigentumsvorbehalt
  • Schuldrechtliche Sicherung:
  • Kreditversicherung
  • Bankgarantie und Bankbürgschaft
  • Forfaitierung und Factoring
  • Dokumentenakkreditiv
  • Dokumenten-Inkasso
  • Wechsel 

Für eine Exportkreditversicherung gibt es folgende Möglichkeiten:

  • "Marktfähige Risiken“, das sind im wesentlichen laufende Geschäfte mit einem Zahlungsziel unter 24
  • Monate, versichern die vier privaten Exportkreditversicherer
  • Coface Austria Kreditversicherung AG
  • Atradius Kreditversicherung, Zweigniederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y
  • Reaseguros
  • Acredia Versicherung AG
  • Credendo Single Risk Insurance AG
  • Für „nicht-marktfähige Risiken“, das sind im wesentlichen Projektgeschäfte über 24 Monate und Auslandsinvestitionen, ist die OeKB zuständig. 

Gegen das Wechselkursrisiko kann man sich durch entsprechende Vereinbarungen im Kaufvertrag absichern:

  • Fakturierung in heimischer Währung
  • Fakturierung in einer sicheren Währung
  • Kurssicherungsklausel
  • Währungsoptionsrecht 

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit von Devisentermingeschäften, Devisenoptionen und Fremdwährungskrediten. Mit Factoring und Forfaitierung vermeidet man gleichfalls jedes Währungsrisiko.

Beim Wechselkursrisiko besteht die Gefahr, dass sich das Austauschverhältnis zwischen eigener und fremder Währung zulasten des Exporteurs verändert. Dazu ein vereinfachtes

Beispiel: Ein österreichischer Exporteur hat in die USA ein Offert über USD 14.000 auf Basis EUR 1 = USD 1 abgegeben. Sinkt nun der Dollarkurs zum Zeitpunkt der Zahlung auf EUR 0,90, dann bekommt der Exporteur anstelle der erhofften EUR 10.000 nur noch EUR 9.000 ausbezahlt. Das Umwechslungsrisiko hat seinen Erlös um EUR 1.000 verringert. Neben dem Umwechslungsrisiko besteht aber noch das ökonomische Wechselkursrisiko. Durch die Verschlechterung des Dollarkurses ist der Exporteur gezwungen, seine künftigen Preise zu erhöhen, will er nicht jedes Mal eine Erlösminderung erleiden. Er wird also teurer, verschlechtert damit seine Position gegenüber der Konkurrenz und muss mit einem Rückgang seiner Umsätze rechnen.Es kommt aber noch schlimmer: Seine Konkurrenten aus den USA können jetzt ihrerseits in Österreich billiger anbieten. Sie machen also dem österreichischen Exporteur seinen heimischen Marktanteil streitig, sofern er nicht Gegenmaßnahmen ergreift. Während sich das Umwechslungsrisiko auf ein bereits bestehendes Geschäft bezieht, betrifft das ökonomische Wechselkursrisiko die künftigen Geschäfte. In der Vergangenheit konnten allerdings die österreichischen Exporteure vom hohen Dollarkurs profitieren. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man bei Geschäften in fremder Währung stets an eine Absicherung des Wechselkursrisikos denken sollte. Am besten vermeidet man dieses Risiko, indem man in heimischer Währung, also in Euro, zumindest aber in einer sicheren Währung fakturiert. Man kann auch eine Kurssicherungsklausel oder eine Währungsoption vereinbaren, sofern man dies gegenüber dem Importeur durchsetzen kann. Eine Kurssicherungsklausel könnte wie folgt lauten „Der Fakturenbetrag in Höhe von USD 10.000 basiert auf dem Geldkurs USD 1 = EUR 1. Sollte sich dieser Kurs zum Zeitpunkt der Begleichung der Rechnung um mehr als 5% verschlechtert haben, ist die Different vom Käufer zu ersetzen.

Export- und Projektfinanzierung mit Internationalen Finanzinstitutionen und EU - geringere Risiken machen noch mehr Lust auf Export und Investment


Step 6: Wissen aus Publikationen, Podcasts und Veranstaltungen


Step 7: Plattformen für Networking und Präsenz im Ausland


Step 8: Partner – Individuelle Beratung zu verschiedenen Bereichen


Step 9: Länderspezifische, Branchenspezifische und Fachspezifische Informationen

  • Nach bestimmten Informationen filtern
  • Unter dem Punkt „Ich möchte“ die gewünschte Kategorie auswählen
  • Hier klicken!


Step 10: Muster (Rechnungen, Lieferung, …); Checklisten, etc.


Step 11: FAQ-Bereich


Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.