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3. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
In BGBl. II Nr. 392/2022 vom 21. Oktober 2022 wurde die 3. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung kundgemacht. Damit wird die Verordnung bis 15. Jänner 2023 verlängert. Inhaltlich wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen, insbesondere zu den Regeln für Religionsgemeinschaften. Einschränkungen sind weiterhin praktisch nur in Alten- u Pflegeheimen sowie Krankenanstalten vorgesehen.
Die Änderungen treten am 24. Oktober 2022 in Kraft.
>> Konsolidierte Fassung der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand 28.10.2022)