Coronavirus: Informationen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel
Für unsere Marktfahrer:
Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt bei der Gemeinde/beim Veranstalter, ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet bzw. es eventuelle Einschränkungen (z.B. nur Lebensmittel) gibt.
Härtefall-Fonds für EPU und Kleinstunternehmer
Verdoppelung des Förderzeitraumes
Auf Betreiben der Wirtschaftskammer kommt es zu einer Verdoppelung des Härtefall-Fonds insoweit, dass Anträge bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 gestellt werden können.
Einreichung für das elfte "Corona-Monat" seit 16.2.2021 möglich
Seit 16. Februar 2021 kann um Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds für das elfte "Corona-Monat" (von 16. Jänner 2021 bis 15. Februar 2021) über das Antragsformular eingereicht werden.
4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) im BGBl. II Nr. 58/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 8. Februar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februar 2021 außer Kraft.
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4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) im BGBl. II Nr. 58/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 8. Februar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februar 2021 außer Kraft.
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4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-NotMV) im BGBl. II Nr. 49/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 4. Februar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 7. Februar 2021 außer Kraft.
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3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-NotMV) im BGBl. II Nr. 27/2021 kundgemacht
Die Verordnung tritt mit 25. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 3. Februar 2021 außer Kraft.
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Ausfallsbonus als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II
Bestehende staatliche Unterstützungsinstrumente werden um den Ausfallsbonus erweitert
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Änderung der 3. VO Lockdown-Umsatzersatz
BGBl. II Nr. 608/2020 - Details unter https://www.umsatzersatz.at/
Änderung der Verordnung betreffend Fixkostenzuschuss bis EUR 800.000
BGBl. II Nr. 610/2020 - Details unter https://www.fixkostenzuschuss.at/
3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Verordnung tritt mit 26. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 4. Jänner 2021 außer Kraft.
Umsatzersatz für direkt betroffene Branchen ab 7. Dezember 2020
>>Eckpunkte zum Lockdown-Umsatzersatz Dezember und weitere Infos auf umsatzersatz.at
3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-SchuMaV) BGBl. II Nr. 566/2020 kundgemacht
In Kraft ab 17.12.2020 bis inkl. 26.12.2020, Ausnahme für 24. und 25.12.2020
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Fixkostenzuschuss II „Verlustersatz“ mit 3 Mio. Euro Obergrenze
Eckpunkte des neuen Fixkostenzuschusses des BMF
Neues Covid-19-Ratenzahlungsmodell für gestundete Steuern und Abgaben
Wichtige Erleichterungen für Unternehmen durch Zwei-Phasen-Modell für Abgabenschulden der Finanzverwaltung und Sozialversicherung
Umsatzersatzrate im Handel
Zusammenfassung der neuen Umsatzersatzrate-Richtlinie
Fixkostenzuschuss II "Light" mit EUR 800.000 Obergrenze
Die Eckpunkte für den Handel im Überblick
Rechtssicherheit durch Klarstellung des BMSGPK
An Marktständen dürfen Waren verkauft werden
2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (2. COVID-19-SchuMaV) BGBl. II Nr. 544/2020 kundgemacht
In Kraft ab 7.12.2020 bis inkl. 23.12.2020, Ausgangsbeschränkung bis 16.12.2020 gültig
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – Bundesweite Beschränkungen ab 17.11.2020, 0:00 Uhr, in Kraft
Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
- 1. Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19- SchuMaV
- COVID-19-SchutzmaßnahmenVO (SchuMaV): Drastische Verschärfungen seit dem 3.11.2020
3. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung tritt am 25.10.2020 in Kraft
Speisen und Getränke dürfen im Freien an Imbissständen, wie beispielsweise an Würstelständen, Kebabständen, Punschständen und Gastronomieständen von Märkten oder Gelegenheitsmärkten im Sinne des § 10c an Verabreichungsplätzen auch im Stehen konsumiert werden.
>> 3. COVID-19-MV-Novelle
Verordnung für Gelegenheitsmärkte (Weihnachtsmärkte)
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
10. COVID-19-Lockerungs-VO – gültig ab Montag, 14.9.2020
Die neuen Bestimmungen über die Maskenpflicht sind kundgemacht
Fixkostenzuschuss – Phase 2
Anträge via Finanzonline für die Tranche 1 ab dem 16.9.2020 und für die Tranche 2 ab dem 16.12.2020 möglich
Das Bundesministerium für Finanzen hat die neue Förderrichtlinie für die Phase 2 des Instrumentes Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fonds online gestellt.
Informationen finden Sie hier: Website des BMF; Finanzonline; WKO Factsheet
Schutzmasken
WKÖ organisiert Schutzmasken für heimische Betriebe
Entbürokratisierung bei der Übermittlung von Daten
Der Ministerrat hat am 7.10.2020 als Unterstützung für die Unternehmen u.a. das "Once-Only-Prinzip" beschlossen. Dies bedeutet, dass Unternehmen Daten bzw. Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, in Zukunft nur einmal bereitstellen müssen. Es entfallen so Mehrfacheingaben.
Geld für Unternehmen: Fixkostenzuschuss kann bereits heuer ausbezahlt werden.
Anträge dafür können bereits ab 20. Mai gestellt werden.