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Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
Mit dem am 1. August 2016 im BGBI. I 77/2016 kundgemachten Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (VPDG-DV, BGBI. II 419/2016) erließ der österreichische Gesetzgeber erstmals explizite gesetzliche Vorschriften zur Dokumentation konzerninterner Verrechnungspreise.
Im Einklang mit den internationalen Vorgaben des finalen BEPS-Berichts zum Aktionspunkt 13 der OECD-/G-20-Staaten sieht das VPDG für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnen, einen dreiteiligen Dokumentationsansatz vor, der den länderbezogenen Bericht (Country-by-Country-Reporting), ein Master File sowie ein Local File umfasst.
- Die Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts trifft multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio im vorangegangenen Wirtschaftsjahr.
- Ein Master File sowie ein Local File haben in Österreich ansässige Geschäftseinheiten (d.h. alle Kapital- und Personengesellschaften sowie Betriebsstätten) einer multinationalen Unternehmensgruppe zu erstellen, wenn ihre Umsatzerlöse in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von EUR 50 Mio überschritten haben.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich die Regelungen des VPDG primär an Unternehmen mit Umsatzerlösen von über EUR 50 Mio. richten.
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Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Handel
Sinan Ibili, MSc
E-Mail: sinan.ibili@wko.at
Web: http://www.derhandel.at