th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Post-Bestimmungen

Verschleiß von Postwertzeichen

Ab 1. Juni 2004 gelten neue Bestimmungen für den Verschleiß von Postwertzeichen:

Das Bundesgremium konnte durchsetzen, dass die Post Trafikanten, die seit 2001 bis heute Vertragspartner waren, eine erhöhte Provision von 3,25 Prozent gewährt.

Der Oberste Gerichtshof hat bekanntlich entschieden, dass den Trafikanten nur 3 Prozent zustehen. Im Ausgleich für die höhere Provision muss der Trafikant auf allfällige Rückforderungsansprüche verzichten und die Wertzeichen zentral bei seiner Postfiliale fassen.

Die notwendigen Vertragsmuster und Formulare (siehe Download) liegen in den Postämtern auf.

Nähere Details erhalten Sie in Ihrem Landesgremium oder Postamt.

Stand: