Fußballschuhe und Euroscheine liegen am Rasen.
© Steidi | stock.adobe.com
Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Sportförderung der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe

Lesedauer: 1 Minute

27.03.2024

Die Sportförderung der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ ermöglicht es Ihnen sich pro Kursteilnehmer € 15.- von der Fachgruppe zurückzuholen. Die Förderung kann auch für mehrere Kurse verwendet werden, da ein Gesamtbudget von € 240.- pro teilnehmendem Mitglied zur Verfügung gestellt wird. Ist der Betrag aufgebraucht, kann kein weiteres Ansuchen gestellt werden.

Gefördert werden Sportkurse welche beispielsweise folgende Aktivitäten anbieten: 

  • Radtouren
  • Wandertouren
  • Koordinationstraining
  • Krafttraining
  • Ausdauertraining
  • Tanztraining
  • Reittraining
  • Fitnesskurse
  • usw. 

Was benötigen Sie um für die Förderung berechtigt zu sein?

Mindestens eine 2-Jährige aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Gewerbe aktiv ausgeführt werden. Es dürfen keine Subventionen von Land oder Bund in Anspruch genommen werden. Der Kurs muss nachweislich stattgefunden haben (Teilnehmerliste laut Dokument der Fachgruppe). Kursdauer sollte ca. 1 Stunde betragen.

Der Antrag zur Förderung muss mittels Antragsformular (Siehe Downloads) gestellt werden. 

Eine Beantragung ist bis 21. März 2023 möglich.

Die Fördermittel werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge vergeben. Sobald die hierfür vorgesehenen budgetären Mittel ausgeschöpft sind, ist die Förderaktion beendet. Anbei finden Sie die dazugehörigen Richtlinien, das Antragsformular sowie die Dokumentation der Teilnehmer.

Weitere interessante Artikel