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WKÖ-Fachverbände Gastronomie und Hotellerie erzielen Lohn- und Gehaltsabschluss für die 230.000 Beschäftigten

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen für die Unternehmen konnte nach intensiven Verhandlungen ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden

Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden konnte heute, Mittwoch, ein Kollektivvertragsabschluss für das Hotel- und Gastgewerbe erzielt werden. Die Löhne und Gehälter für die rund 230.000 Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie werden ab 1.5.2023 um durchschnittlich 9,3 Prozent steigen.

Die außergewöhnlich hohe Inflationsrate, getrieben durch die massiven Kostensteigerungen - insbesondere bei Wareneinsatz und Energie - belastet die Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe besonders stark. Zudem ist der Personalkostenanteil in dieser Dienstleistungsbranche überdurchschnittlich hoch. „Vor diesem Hintergrund war es eine besondere Herausforderung, hier eine vertretbare Lohn-und Gehaltsanpassung vorzunehmen. Der erzielte Abschluss zeigt, dass sich die Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sind“, kommentieren die Chefverhandler der Arbeitgeber, Mario Pulker und Hans Spreitzhofer, Obmänner der WKÖ-Fachverbände Gastronomie und Hotellerie, die Einigung der Sozialpartner.

Spreitzhofer: „Ein besonderes Anliegen war uns, den Mindestlohn für ungelernte Mitarbeiter auf 1800 Euro anzuheben und auch die Lehrlingseinkommen überproportional zu erhöhen.“ Die Lehrlingseinkommen werden um durchschnittlich 13,63 % angehoben und betragen künftig zwischen 925 Euro im 1. Lehrjahr und 1.305 Euro im 4. Lehrjahr. Die Erhöhung liegt somit um mehr als 5 % über der für den Abschluss maßgeblichen Jahresinflation von 8,6 %. Pulker: „Damit setzen wir ein nachhaltiges Zeichen für die zukünftigen Fachkräfte in der Branche.“ Erfreulicherweise war zuletzt wieder ein Anstieg bei den Lehrlingszahlen zu verzeichnen, der mit dieser Anhebung der Lehrlingseinkommen weiter unterstützt werden soll, so die Branchenvertreter.

Bereits im Oktober hatten die Arbeitgeber eine Teuerungsprämie von 600 Euro netto, jeweils 100 Euro monatlich für alle Mitarbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe, von November 2022 bis inklusive April 2023, angeboten. Damit sollte die Teuerung bis zum Inkrafttreten der neuen Lohn- und Gehaltsabkommen mit 1.5.2023 überbrückt werden. Dieses Angebot hat die Gewerkschaft nicht angenommen. „Unsere Empfehlung an die Betriebe, diese Prämie freiwillig zu bezahlen, bleibt daher weiter aufrecht“, halten Pulker und Spreitzhofer dazu fest.

Der Lohn- und Gehaltsabschluss im Detail: 

  1. Die Mindestlöhne und -gehälter steigen ab 1.5.2023 im Bundesdurchschnitt um 9,3 %. Die Anhebung in den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen erfolgt in Fixbeträgen. Die Lohn- und Gehaltstabellen werden zeitgerecht veröffentlicht.
  2. Der Mindestlohn/das Mindestgehalt für ungelernte Mitarbeiter beträgt im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2023 1.800 Euro.
  3. Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 13.63 % und betragen ab 1.5.2023:
    • 1. Lehrjahr: 925 Euro
    • 2. Lehrjahr: 1.035 Euro
    • 3. Lehrjahr: 1.215 Euro
    • 4. Lehrjahr: 1.305 Euro
  4. Die Zulagen steigen durchschnittlich um 8,9 % und betragen ab 1.5.2023
    • Nachtarbeitszuschlag: 26 Euro 
    • Fremdsprachenzulage: 35 Euro
    • Fehlgeldentschädigung: 36 Euro
  5. In der Stufe 4 kommt es zu einer Vereinheitlichung der BG 4 (Angestellte) mit der LG 4 (Arbeiter) auf einer Höhe von 1.860 Euro.
  6. KEINE verpflichtende Teuerungsprämie

Die neuen Lohn- und Gehaltstabellen ab 01.05.2023 finden Sie in Kürze hier.