th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Energie und Nachhaltigkeit in der Hotellerie

Informationen zu Nachhaltigkeits- und Energiethemen für die österreichische Hotellerie 

1. Erstinformation Energiekostenpauschale

2. Informationen zum Anspruch auf Grundversorgung Strom- und/oder Gas 

3. Energiekostenzuschuss 1: Verlängerung für das 4. Quartal 2022 – Frist für Voranmeldungen: 29. März bis 14. April 2023

4. Energiekostenzuschuss 2: Hintergrundinformationen

5. Blackout in der Hotellerie

6. WKÖ Energie-Monitor

7. Energiemanagement/-verbrauch 

8. Nachlese Webinar „Ökolabels im Tourismus“

9. Lebensmittel- und Abfallmanagement

10. Beratungs- und Förderaktionen für Betriebe

11. Nachhaltigkeits- und Green-Event-Fokus für Seminarhotels: Der brandaktuelle Leitfaden ist da


1. Erstinformation Energiekostenpauschale

Die geplante pauschale Förderung soll vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 € dabei unterstützen die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie wird zwischen 110 € und 2.475 € betragen und über das Unternehmensserviceportal beantragbar sein. 

Die Förderrichtlinie soll im Mai 2023 verfügbar sein.

Bereits online abrufbar finden interessierte Betriebe jedoch bereits jetzt die wichtigsten Rahmeninformationen und FAQs


2. Informationen zum Anspruch auf Grundversorgung Strom- und/oder Gas  

Die Grundversorgung hilft Ihnen als Kleinunternehmen beispielsweise

  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen.
  • wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird oder bereits abgeschaltet wurde.  

Wie das genau funktioniert und was Sie tun müssen, wenn Sie die „Grundversorgung“ in Anspruch nehmen wollen/müssen, lesen Sie im Infoblatt


3. Energiekostenzuschuss 1: Verlängerung für das 4. Quartal 2022 – Frist für Voranmeldungen: 29. März bis 14. April 2023

Der Energiekostenzuschuss 1 umfasste bis dato nur die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Nun wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.

  • Start der Voranmeldungen für verlängerten EKZ 1: 29. März bis 14. April 2023
  • Antragsphase: 17. April bis 16. Juni 2023
  • Hinweis: Bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.

Weitere Informationen:


4. Energiekostenzuschuss 2: Hintergrundinformationen  

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.

  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Förderungszeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
    Genaue Übersicht über die einzelnen Förderstufen 
  • Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein.
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
  • Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
    1. In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
    2. Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
    3. Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
    4. Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
    5. Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen. 

Hinweis: Bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.


5. Blackout in der Hotellerie

Mit der vorliegenden Checkliste zur Vermeidung und Minimierung von Schäden will der Fachverband Hotellerie zur Bewusstseinsbildung beitragen. Einfache Dinge wie Beleuchtung, Heizung, Kommunikation, Zahlungsmöglichkeiten, elektrische Zutrittssysteme (z.B. Zimmer, Garage, Aufzug, Parkhäuser), Verpflegung und die Betreuung von Gästen, die eventuell zusätzliche Hilfe aufgrund einer Behinderung benötigen, sind zu bedenken.

Ebenso stellen die Abwasserversorgung und ganz besonders die Trinkwasserversorgung in vielen Bereichen ebenfalls ein großes Problem dar. Nahversorger, Supermärkte und Tankstellen müssen den Betrieb einstellen, da nur in wenigen Fällen eine Notstromeinrichtung vorhanden ist. Ein bargeldloser Zahlungsverkehr ist höchstwahrscheinlich nicht möglich. Die Mobiltelefonie (Handy, Smartphone, SMS und Apps) fällt etwa 30 Minuten nach Beginn des Stromausfalles aus, weil die Mobilfunkstationen den Betrieb durch Batterien nur kurze Zeit aufrechterhalten können. Ein früherer Ausfall ist vor allem durch Mobilnetzüberforderung (hohes Telefonieaufkommen nach Eintritt des Blackouts) zu erwarten. Mit einer Überlastung des Netzes ist bereits kurz nach Störungseintritt zu rechnen. Die Folgen eines echten, großflächigen und länger andauernden Strom-Blackouts wären also gravierend. Von einem solchen Ereignis wäre auch die Tourismusindustrie generell massiv betroffen.

Gleichzeitig ist eine Hilfe durch Einsatzorganisationen kaum zu erwarten, da diese selbst betroffen sind, bzw. eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen haben werden. Ein Tag Stromausfall würde einen Rattenschwanz an Problemen mit sich ziehen, die wiederum einen Zeitaufwand von geschätzten zwei Wochen benötigen würde, um die volle Funktionstätigkeit aller Anlagen sicherstellen zu können.

Mit der Checkliste zur Vermeidung und Minimierung von Schäden können erste innerbetriebliche Vorsichtsmaßnahmen angedacht werden. Diese bietet einen Anhaltspunkt für in vielen Unternehmen möglichen Maßnahmen. Dabei geht es gar nicht um große technische Absicherungsmaßnahmen, sondern in erster Linie einmal darum, die eigenen externen Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten festzustellen und zu erkennen, bzw. die gröbsten Auswirkungen durch organisatorische Maßnahmen abzufangen.


6. WKÖ Energie-Monitor

Einen Überblick über die wichtigsten Energie-Kennzahlen liefert der interaktive WKÖ-Energie-Monitor.

Laufende Updates, Infos und Service-Angebote der Wirtschaftskammern zum Thema Energie finden Sie auf dem Energie-Infopoint für Unternehmen.


7. Energiemanagement/-verbrauch 

Sämtliche Informationen zum Energiemanagement/-verbrauch, wie zum Beispiel den brandaktuellen Leitfaden „Energiemanagement in der Hotellerie und Gastronomie“, sowie den Selbstcheck zur Ermittlung der aktuellen Energiesituation in Ihrem Betrieb und Daten/Fakten zum Energieverbrauch im Tourismus finden Sie hier.

Einsparungspotenziale aufzuspüren und umzusetzen – WKO Online-Ratgeber „Energie-Check für Betriebe“


8. Nachlese Webinar „Ökolabels im Tourismus“

Welche Nachhaltigkeitslabels sind für österreichische Beherbergungsbetriebe interessant und warum? Welches Umweltzeichen passt zu meinem Betrieb und interessiert sich der Gast überhaupt für eine nachhaltige Betriebsführung? Was muss ein Betrieb bei der Entscheidung für ein Nachhaltigkeitslabel beachten und welche Gründe sprechen überhaupt für eine Zertifizierung? Diese Fragen tauchen bei der Debatte um das richtige Label für einen Tourismusbetrieb immer wieder auf und wurden im Webinar „Ökolabels im Tourismus“ behandelt. Hier geht’s zur Nachlese


9. Lebensmittel- und Abfallmanagement

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum nachhaltigen Umgang mit Getränken und Speisen, sowie Hinweise wie Lebensmittelabfälle vermieden werden können.


10. Beratungs- und Förderaktionen für Betriebe

Zur Steigerung der Energieeffizienz gibt es zahlreiche Förderungen, zB für Energieberatung, Umrüsten auf Alternativenergie oder Sanierung des Betriebsgebäudes. Weitere Informationen finden Sie hier.


11. Nachhaltigkeits- und Green-Event-Fokus für Seminarhotels: Der brandaktuelle Leitfaden ist da

Sie haben ein Seminarhotel und haben die Nachhaltigkeit im Fokus oder Sie brauchen Inspiration und Information um in Zukunft Green-Event fit zu sein!? Dann holen Sie sich den neuen Leitfaden Transformation für Seminarhotels mit Nachhaltigkeits- und Green-Event-Fokus und finden Sie Antworten auf viele Fragen!

  • Was bedeutet die Digitalisierung für Ihr Seminar- und Eventangebot?
  • Welche Services braucht es und welche Kooperationen empfehlen sich dafür?
  • Wie kann man sich deutlicher mit dem Thema Nachhaltigkeit positionieren oder darin neu positionieren?
  • Wie kann man Social Media und Influencer gezielt und sinnvoll für sich einsetzen?

Stand: