Person mittleren Alters mit schwarz-grauen kurzen Haaren, Brille und hellblauem Hemd sitzt freudig bei einem Schreibtisch, blickt auf einen Laptop und notiert sich etwas auf einem Notizblock
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Erwerb des Taxilenkerausweises

Informationsblatt

Lesedauer: 1 Minute

Voraussetzungen

lt. Bundesbetriebsordnung BGBl. 951 / 1993

  • Lenkberechtigung für die Klasse B
    (§ 2 Abs. 1 FSG 1997 - kein Probeführerschein)

  • Pkw-Fahrpraxis
    mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises.

  • Mindestalter
    das 20. Lebensjahr muss vollendet sein

  • Ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit
    Hinsichtlich der typischen Berufspflichten wie Gepäcksbeladung und Unterstützung körperlich behinderter Fahrgäste.
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs"
    mindestens 6 Stunden, Nachweis durch Lenkberechtigung D bzw. ab dem 1.10.1990 erteilte Lenkberechtigung B ausreichend

  • Vertrauenswürdigkeit
    Diese muss zumindestens in den letzten 5 Jahren vor der Ausstellung des Ausweises vorliegen

  • Nachweis einer Taxilenkerausbildung im Mindestausmaß von 15h
    (Taxilenkerkurs)

Stoffgebiete der Taxilenkerprüfung

Feststellung der Kenntnisse durch eine kommissionelle Prüfung über nachstehende Fachbereiche: 

  1. Kenntnisse der Bestimmungen der Betriebsordnungen (Bundes- und Landesbetriebsordnung) 
  2. Kenntnisse anderer einschlägiger gewerberechtlicher Vorschriften 
  3. Kenntnisse über die Verkehrssicherheit sowie den Straßenverkehr betreffende Rechtsvorschriften, insbesondere soweit sie sich auf das Taxigewerbe beziehen. 
  4. Kenntnisse der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitszeitrecht 
  5. Kenntnisse über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz, soweit sie sich auf das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi beziehen. 
  6. entsprechende Ortskenntnisse, einschließlich der erforderlichen Verkehrsgeographie sowie für den Fremdenverkehr wichtige Kenntnisse 
  7. Kenntnisse über die in de betreffenden Bundesland geltenden verbindlichen Tarife und sonstigen für das das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) relevanten preisrechtlichen Bestimmungen 
  8.  Kenntnisse in Kriminalprävention,
  9. Kenntnisse über kundenorientiertes Verhalten im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)

Vorbereitungskurs auf die Taxilenkerprüfung

Das WIFI der Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet einen Präsenzvorbereitungskurs für die Taxilenkerprüfung an. Dieser Vorbereitungskurs wird als Nachweis einer erfolgten Ausbildung anerkannt. Das Angebot inkludiert auch einen Zugang zur eLearning-Plattform wo Sie sich mit der Beantwortung der Übungsfragen und Abschlusstests freiwillig ergänzend auf die Prüfung vorbereiten können. Bitte nutzen Sie diese eLearning-Plattform, um diese kennenzulernen, da die Prüfung auf der gleichen Plattform erfolgt.

Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs des WIFI Niederösterreich erfolgt direkt im Online-Kursbuch.

Der Nachweis einer erfolgten Ausbildung ist als Voraussetzung für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung verbindlich vorgeschrieben. 

Kosten:

€ 220,-- inkl. der Prüfungsgebühr für den erstmaligen Antritt zur Taxilenkerprüfung.

Nähere Auskünfte über die Taxilenkerprüfung und den Vorbereitungskurs des WIFI Niederösterreich erhalten Sie bei der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW online und im WIFI St. Pölten.

Zuständige Behörde 

Das Ansuchen um Ausstellung eines Taxilenkerausweises ist an jene Behörde zu richten in der der Wohnsitz des Antragstellers liegt. 

Da die Ausstellung des Taxilenkerausweises erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, das Ansuchen unverzüglich bei der Behörde einzubringen.

Stand: 15.10.2021