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Einführung von TX-Kennzeichen und Refundierung der Umstellungskosten

Eine Förderung der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammer Niederösterreich

In den letzten Jahren wurden bekanntlich im Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVG) sowie in er Bundes- bzw. der Landesbetriebsordnung gravierende gewerberechtliche Veränderungen mit dem Ziel eines faireren Wettbewerbs vorgenommen. Um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen, sind effektive Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften unabdingbar. Dafür muss wiederum für die Behörden/Polizei der konkrete Kontrollbedarf leicht erkennbar und die Kontrolle selbst möglichst unkompliziert durchführbar sein. Ein typischer Fall: Eine entgeltliche Personenbeförderung wird ohne Vorliegen einer Konzession nach dem GelVG oder mit einem nicht als Taxi zugelassenen KFZ durchgeführt.
Von außen, ohne Blick in den Zulassungsschein, besteht für ein Kontrollorgan am
Taxistandplatz oder bei nach einer Taxifahrt aussehenden Beförderung derzeit in der Regel kein Grund zur Annahme einer Regelverletzung und damit kein Kontrollanlass.

Es freut uns daher sehr, dass es gemeinsam mit der NÖ Landesregierung, der Abteilung Verkehrsrecht, den Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion gelunge ist, in ganz NÖ (so wie bisher schon in Krems-Stadt, Wiener Neustadt-Stadt und Schwechat) für Taxifahrzeuge einheitliche KFZ-Kennzeichen mit der Endung TX („TX-Kennzeichen“, zB AM-100TX) einzuführen. Konkret haben die dafür regional zuständige Behörden jeweils eine entsprechende Verordnung erlassen.

Ab 1. Februar wird daher in ganz NÖ sofort von außen ersichtlich sein, dass eine
Beförderung von einem Taxiunternehmen und auch mit einem korrekt zugelassenen Taxi durchgeführt wird. Damit sollen gezielte Kontrollen wesentlich erleichtert und damit die illegale Gewerbeausübung erschwert werden. Und auch für Taxikunden wird leicht erkennbar, dass sie jedenfalls mit einem korrekt als Taxi zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind.

Was bedeutet das für Ihr Taxiunternehmen konkret

Alle KFZ, für die ab dem 1. Jänner 2023 neu die Verwendungsbestimmung 25 (zur Verwendung im Rahmen des Taxigewerbes bestimmt) im Zulassungsschein eingetragen wird, erhalten verpflichtend ein TX-Kennzeichen zugewiesen. Es besteht für das Unternehmen kein weiterer Handlungsbedarf.

Für zu diesem Zeitpunkt bereits als Taxi zugelassene KFZ (Verwendungsbestimmung 25 oder allenfalls noch 29) müssen die Kennzeichentafeln bis zum Ende einer Übergangsfrist, d.h. bis zum 31.1.2023, bei einer Zulassungsstelle gegen ein TX- Kennzeichen ausgetauscht werden. Bestehende Wunschkennzeichen müssen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht getauscht werden. Selbstverständlich ist aber ein Tausch möglich.

Wir empfehlen eine neue digitale (Jahres) Vignette für 2023 erst nach dem Kennzeichentausch zu erwerben. Ansonsten ist eine Umregistrierung erforderlich. Die Vignette 2022 gilt ohnehin bis 31.01.2023. Eine allenfalls erforderliche Umregistrierung einer bereits erworbenen digitalen Vignette für 2023 ist letztendlich kostenlos möglich, aber doch mit einigem zeitlichen Aufwand verbunden.
Wenn Sie ein digitales Vignetten-Abo abgeschlossen haben, empfehlen wir den Kennzeichentausch bis 8. Jänner vorzunehmen, denn bis dahin kann das Kennzeichen für die digitale Vignette 2023 unkompliziert in Ihrem ASFINAG-Kundenkonto geändert werden. Kann der Kennzeichentausch in diesem Fall erst später erfolgen, gehen Sie bitte wie in der Anlage beschrieben vor (Kündigung des Abos bis 7.1. oder aufwendigere nachträgliche Umregistrierung).

Alle Details im Zusammenhang mit der digitalen Vignette finden Sie hier.

Bei Klebevignetten kann der Kennzeichentausch sofort vorgenommen werden, da diese nicht kennzeichenbezogen sind.

Kostenrefundierung durch die Fachgruppe

Den NÖ Taxiunternehmen sollen durch den erforderlichen Kennzeichentausch jedoch keine finanziellen Nachteile entstehen. Aus diesem Grund wird die Fachgruppe auf Antrag die unvermeidbar anfallenden Austauschkosten refundieren.

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Berufszweigs der Taxiunternehmungen in der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer NÖ, die hinsichtlich eines zum Stichtag 1.1.2023 auf sie zugelassenen Taxifahrzeugs (Verwendungsbestimmung 25 bzw. allenfalls noch 29) den per Verordnung vorgesehenen Kennzeichentausch auf ein Vormerkzeichen mit der Endung TX („TX-Kennzeichen“) im Zeitraum 1.1.2023 bis 31.1.2023 vornehmen. Ausgenommen sind in Krems-Stadt, Wr. Neustadt-Stadt und Schwechat zugelassene KFZ, da diese bereits bisher mit derartigen TX-Kennzeichen ausgestattet sein mussten.

Konkret werden folgende angefallenen Kosten refundiert:

  • das Entgelt für die neuen Kennzeichentafeln in Höhe von derzeit € 23,--
  • das Entgelt für die neue erforderliche Begutachtungsplakette in Höhe von derzeit € 2,30
  • das Entgelt für eine gewünschte Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat in Höhe von derzeit € 25,50, sofern auch davor eine Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat gegeben war (für einen neuen Zulassungsschein in Papierform fallen keine Kosten an)

Die Refundierung ist grundsätzlich je Unternehmen mit nur einem einzigen Sammelantrag für alle refundierungsberechtigten KFZ mit dem dazu vorgesehenen, vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten, Onlineformular (siehe unten) zu beantragen. Die Frist für die Beantragung endet mit 28.2.2023Hinweis: Antragsfristerstreckung bis zum 31.3.2023.

Für die Refundierung des Entgelts für den Tausch einer Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat ist die alte und die neue Scheckkartenzulassungsbescheinigung im Onlineantrag hochzuladen; es empfiehlt sich in diesem Fall die alte Zulassungsbescheinigung noch vor dem Kennzeichentausch zu scannen oder zu fotografieren (Vorder- und Rückseite).

Die Details zur Refundierung finden Sie in der Förderrichtlinie „Refundierung der Umstellungskosten auf TX-Kennzeichen“. Auf die gegenständliche Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zum Antragsformular 

Zur Förderrichtlinie