Person mit dunklen kurzen Haaren und Brille poliert das vordere Licht eines Autos
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Serviceunternehmungen

Infoblatt Serviceunternehmungen

Lesedauer: 3 Minuten

31.01.2024

Berechtigungsumfang

Das Gewerbe Serviceunternehmungen umfasst 

Alle Tätigkeiten, die in der nachfolgenden Abgrenzung zu den Kfz-Technikern enthalten sind.

Bei ausschließlich mobiler Ausübung ist folgender Gewerbewortlaut anzumelden:

  • „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service), eingeschränkt um Tätigkeiten, die nur mit ortsgebundenen Hilfsmitteln verrichtet werden können, eingeschränkt im Standort XY auf den Bürobetrieb“

Bei ausschließlich mobiler Ausübung ist keine Betriebsanlagengenehmigung am Standort erforderlich. Achtung: Arbeiten dürfen dann nur außerhalb des Standorts der Berechtigung, jedoch nur auf Bestellung durch den Kunden und nur am vom Kunden bestellten Ort erfolgen.


Gerwerbeanmeldung

1. Voraussetzungen für die Erteilung der Gewerbeberechtigung

  • Allgemeine Vorraussetzungen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft -> EWR-Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit in Österreich berechtigt

Allgemeine Vorraussetzungen

Allgemeine Vorraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes ist für natürliche Personen die Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres). Juristische Personen (GmbH, AG), Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG), sowie eingetragene Erwerbsgesellschaften müssen zur Ausübung eines Gewerbes einen entsprechend befähigten gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.

2. Behörde

Zuständige Behörde zur Erteilung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe Serviceunternehmungen ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat).

3. Beilagen

Erforderliche Beilagen für die Gewerbeanmeldung sind:

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass bzw. zur Gewerbeausübung  erforderlicher Aufenthaltstitel bei Dritt-staatenangehöreigen

Die Vorlage eine Meldezettels (einer Meldebestätigung) ist seit Einrichtung des Zentralen Melderegisters nicht mehr erforderlich.

Achtung: Eine Strafregisterbescheinigung ist zwar an sich nicht mehr beizubringen. Nur wer nicht, oder weniger als 5 Jahre, in Österreich wohnhaft ist, muss selbst eine Strafregisterbescheinigung des herkunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaates vorlegen.

Allenfalls:

  • Heiratsurkunde
  • Firmenbuchauszug

4. Grundumlagen

Durch die Erteilung der Gewerbeberechtigung „KFZ-Service“ entsteht die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Fachgruppe Niederösterreich der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen. Auf Grund der Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes gibt es folgende Grundumlagen:

Grundumlage (pro Jah): € 126,-- pro Berechtigung (Staffelung nach der Rechtsform)

Entlohnung und Arbeitszeit der ArbeiterInnen

Für das Gewerbe Serviceunternehmungen gibt es den Kollektivvertrag für die Arbeiter der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs. Der Kollektivvertrag ist bei der Fachgruppe kostenlos erhältlich.

Ausübungsrechte im Gewerbe Serviceunternehmungen

Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen („Kfz-Service“)

Folgende Tätigkeiten dürfen im Rahmen des freien Gewerbes Serviceunternehmungen ausgeübt werden:

  1. Pflege von KFZ
  2. Wartung von KFZ

Karosserie außen

Waschen mit Reinigungsmitteln (Oberwäsche), auch in automatischen Waschanlagen, meist mit Hochdruckgeräten, die mit Warmwasseraufbereitungsanlagen in Verbindung stehen. Aufbereitung, Polieren und Konservieren des Lackes durch Versiegelung (z.B. Nano-, Keramik- und Teflonversiegelung). Pflege und Konservierung sonstiger Oberflächen (z.B. optische Behebung von Steinschlägen und Kratzern z.B. mittels Tupflack, optische Behebung von Kleinschäden an Kunststoffteilen), Chromreinigung, Reinigung der Autofenster und der Außenspiegel. Scheibenwischerblätteraustausch und Behebung von Störungen (ausgenommen elektrischer und elektronischer Art) an der Scheibenwaschanlage. Nachfüllen von Scheibenreinigungsflüssigkeit

Innenraum

Insbesondere auch Reinigung und Pflege der Sitze, Sitzbezüge aller Art und Bodenteppiche mittels geeigneter Chemikalien oder mit Hilfe von Staubsaugern, Trockeneis mit KFZ- typischen Reinigungsgeräten, Trockendampf und Extrahiergeräten. Einfache Reparatur von Löchern und Rissen in Bezugsstoffen sowie Leder. Geruchsbeseitigung und Desinfektion im KFZ-Innenraum mittels Ozonbehandlung und Tausch des Innenraumfilters.

Unterboden

Reinigung, häufig mit Dampfstrahlgeräten (Unterbodenwäsche), auch unter Verwendung einer Hebebühne. Sprühen des Fahrgestells und der Federn. Aufbringung eines Unterbodenschutzes (inklusive De- und Montage von Verkleidungen ohne Zerlegarbeiten). Hohlraumkonservierung unter ausschließlicher Verwendung dafür vorgesehener Öffnungen.

Bremsklötze erneuern bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1.1.2002.

Betriebsflüssigkeiten 

Fehlende oder verklemmte Schmiernippel ersetzen. Kontrolle, Erneuern und Nachfüllen des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatik- und Kupplungsöles sowie der Bremsflüssigkeit und der Hydraulikflüssigkeit der Servolenkung.

Motor

Motorwäsche, Erneuerung des Ölfilters. Erneuerung der Zündkerzen. Reinigung des Zündverteilers und des Unterbrechers, eventuell Verteilerkopf ersetzen. Erneuerung des Keilriemens und Einstellen der Keilriemenspannung. Luftfilter wechseln, Kraftstofffilter erneuern. Diagnose und Aufbereitung von Partikelfiltern und Katalysatoren ohne Ein- und Ausbauarbeiten bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1.9.2009, Auslesen von Fehlern und Zurücksetzen von Serviceintervallen

Kühler 

behelfsmäßige Behebung von Undichtheiten der Wasser- und Heizschläuche. Erneuerung dieser Schläuche. Äußerliche Kühlerreinigung. Kühlflüssigkeiten prüfen und ergänzen. 

Beleuchtung

Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtung. Austausch von Lampen und Erneuerung von Sicherungen, beides bis inklusive 24 Volt.

Batterie

(ausgenommen Hochvolttechnologie) Batteriepflege (Reinigen und Fetten der Klemmen und Pole). Prüfen der Spannung. Nachfüllen von Batteriesäure. Schnellladen. Starthilfe. Tausch der Starterbatterie

Reifen/Räder

Kontrolle des richtigen Luftdruckes und des Profils. Austausch von Reifen (Montage und Wuchten), Räderwechsel, Einlagerung von Kundenreifen, Montage von felgenspezifischen Anbauteilen mit Gutachten (siehe § 22a KDV), Durchführung kleinerer Reparaturen durch Kaltvulkanisieren. Reifendruckkontrollsystem – Sensoren verbauen, programmieren und dem Fahrzeug anlernen nach Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers. Schneekettenmontage.

Scheiben

Anbringen eines Codes auf KFZ-Scheiben mittels Sandstrahlverfahren (unter Ausschluss jeder den Hohlglasschleifern und Hohlglasveredlern sowie den Glasern, Glasbelegern und Flachglasschleifern vorbehaltenen Tätigkeiten), Scheibenfolierung nach gesetzlicher Vorgabe.

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe- BMAW