Nahaufnahme eines LKW Schadens.
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Zuverlässigkeit des Transport­unter­nehmens – Spezial-Rechts­schutz­versicherung hilft

um die erforderliche Zuverlässigkeit und somit Konzession und EU-Lizenz zu bewahren.

Lesedauer: 2 Minuten

19.02.2024

Spezial Rechtsschutz-Versicherung für Transport­unter­nehmen DRINGEND empfohlen – Sondervereinbarungen bestehen mit Allianz Versicherung und Roland Versicherung

Eine auf die Bedürfnisse des Transportunternehmens maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung ist gerade jetzt wichtiger denn je. Kein Wunder bei all den Gesetzen und Normen, die tagtäglich für alles und jedes herangezogen werden. Besonders die Transportwirtschaft kann davon ein Lied singen, ist sie doch mit unzähligen Vorschriften konfrontiert. Keine Frage, es bedarf Regeln, aber wenn diese Regeln oftmals zu Ungunsten des Unternehmers ausgelegt werden, braucht es ein geeignetes Werkzeug um sich zur Wehr zu setzen. Die Praxis zeigt, dass viele Strafen durch richtige und professionelle Beeinspruchung aufgehoben und beseitigt werden können. Das Bekämpfen der Strafen ist auch wichtig, denn viele, wenn auch nur geringe Strafen, summieren sich schnell zu einer schlechteren Einstufung im Risikoeinstufungssystem. Wer eine schlechte Einstufung hat gerät in den Teufelskreis und wird häufiger und strenger kontrolliert. Letztendlich geht es um die Existenzgrundlage – nur bei Bewahrung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmers kann die Konzession bzw. die EU-Lizenz erhalten bleiben. Eine maßgeschneiderte Rechtsschutz­ Versicherung ist das geeignete Werkzeug, um sich erfolgreich gegen Strafen zu wehren ohne das Kostenrisiko zu tragen, denn im Verwaltungsstrafverfahren hat der Beschuldigte auch dann seine Kosten selbst tragen, wenn er gewinnt.

Das klassische Rechtsschutz Paket bestehend aus

  • Firmen-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz

bietet hier Deckung. Doch Vorsicht: Wie in allen Versicherungs-Sparten kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen innerhalb der Bedingungen an, damit im Leistungsfall (Schadenfall) keine Ablehnung seitens des Versicherers erfolgt! 

Folgende Sondervereinbarungen bieten die Spezial-Rechtsschutz Produkte der Allianz und Roland Rechtsschutz:

  • Bagatellgrenze nur EUR 100 und zweimal pro Jahr sogar EUR 80
  • Versicherungsschutz für später ausgeschiedene Mitarbeiter
  • Maßnahmenbeschwerden gegen rechtswirdriges Verhalten der Kontrollorgane und Konzessionsentzugsverfahren sind gedeckt
  • Deckung für 2 Rechtsmittelverfahren vor dem VwGH (für den Zeitraum von 3 Jahren)
  • Deckung für selbst beauftragte Sachverständigengutachten
  • weitreichende Deckung insbesondere auch für Mautangelegenheiten
  • europaweite Deckung
  • kein Selbstbehalt bei Beauftragung Kanzlei Schärmer + Partner
  • kostenlose Erstberatung zu jeder Strafverfügung durch Kanzlei Schärmer + Partner

Abschließender Tipp:

Achten Sie unbedingt bei anderen Rechtsschutzanbietern auf die vereinbarten Bagatellgrenzen in Ihrem Spezial-Strafrechtsschutz, sowie den Selbstbehalt! Insbesondere bei Übertretungen nach dem KFG und der StVO liegen die anzufechtenden Strafen oftmals unter den in Ihrer Polizze vereinbarten Grenzen. Die einzelnen Vorwürfe sind in solch einem Fall nämlich nicht zusammen zu rechnen, sondern beziehen sich die Bagatellgrenze auf jeden einzelnen Vorwurf. Die Versicherung lehnt dann die Deckung für einen geplanten Einspruch Ihres Anwalts ab.

Wir empfehlen, sich mit dem Anwalt oder dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens bezüglich Deckungslücken in Ihrem bestehenden Rechtsschutz ­ Versicherungsvertrag zu beraten. Da die Rechtsschutzversicherungen bei Roland und Allianz Makler unabhängig sind, können diese auch über dem Makler ihres Vertrauens eingedeckt werden.