Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug
Hintergrund:
Wie bekannt wird das verbotene Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Flächen immer wieder von der Polizei geahndet. Die moderne Warenlogistik stellt die Transportwirtschaft immer wieder vor völlig neue Situationen. Vor allem die Herausforderungen in der urbanen Logistik werden immer größer. Es ist daher nötig, das gesicherte Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug zu ermöglichen. Dies ist u.a. eine bereits seit Jahren dringende Forderung der Transporteure.
FV-Koordinierung:
Bis jedoch eine entsprechende Gesetzesänderung erreicht wird (Novelle StVO), wurde die Fachverbandsgeschäftsstelle im Rahmen der letzten FV-Ausschusssitzung ersucht, hierzu pragmatische Ansätze zu kreieren. Dies geschieht in Anlehnung an bereits erprobte Bundesländerinitiativen. Einer dieser Ansätze ist – so die Diskussion im Fachverbandsausschuss - sich unter Kollegen zu unterstützen, indem bestehende Abstellplätze diesen nach Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiterer Ansatz sind die Abstellplätze der Straßenmeistereien:
Aus diesem Grund haben wir im Büro von LH Dr. Erwin Pröll nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, bestehende Plätze der Straßenmeistereien für solche Zwecke zu nützen.
Wir haben nun die erfreuliche Information erhalten, dass sämtliche Straßenmeistereien in NÖ informiert wurden, konkrete diesbezügliche Anfragen von NÖ Transporteuren nach Möglichkeit wohlwollend zu behandeln.