Weißer Transporter Rückansicht beim Fahren durch urbanes Gebiet, Umgebung in Bewegungsunschärfe
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Verkehrsunternehmensregister (VUR)

Merkblatt der Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe NÖ

Lesedauer: 1 Minute

Die Inbetriebnahme des Verkehrsunternehmensregisters (VUR) ist mit 3. Februar 2014 erfolgt.

Das VUR besteht aufgrund europarechtlicher Vorgaben aus der

  • Verkehrsunternehmensdatenbank (VUR-VDB) und der
  • Kontrolldatenbank (spezielle Applikation im VUR zur Administration des
    Risikoeinstufungssystems; VUR-KDB).

Verkehrsunternehmensregister (VUR-VDB)

In dieser Datenbank werden die im Inland konzessionierten Güterbeförderungsunternehmen und Omnibusunternehmen erfasst. Unternehmensdaten wie Name, Rechtsform, Anschrift, Verkehrsleiter, Konzessionsumfang sind enthalten. Die Behörde kann weitere Informationen einsehen (schwerwiegenden Verstöße der letzte zwei Jahre, Personen die als Verkehrsleiter ungeeignet sind).

Eine „öffentliche Abfrage“ der Stammdaten zu Verkehrsunternehmen und Verkehrsleiter steht jedem Bürger online offen

Kontrolldatenbank/Risikoeinstufungssystem (VUR-KDB)

Die Datenbank dient zur Risikoeinstufung von Unternehmen und ist ein Teil des VUR. Gemäß § 103c Abs. 5 Kraftfahrgesetz (KFG) sind darin Verstöße der Lenker gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 (also Verstöß gegen die „Sozialvorschriften“ wie Lenk- und Ruhezeiten und das Kontrollgerät) einzutragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Alle Unternehmen mit Fahrzeugen die einen analogen oder digitalen Tachographe verwenden müssen (also auch weite Teile des Werkverkehrs) sind betroffen.
  • Die Einstufung im Risikoeinstufungssystem erfolgt nach Maßgabe der relativen Anzahl und Schwere der von den einzelnen Unternehmen begangenen rechtskräftigen Verstöße gegen die Sozialvorschriften.
  • Es wird ein dreijähriger Betrachtungszeitraum herangezogen. Die Verstöße werden im letzten Jahr schwerer gewichtet als im Jahr davor. Um Ungleichbehandlung von kleinen und großen Unternehmen zu vermeiden, wird die Anzahl der Kontrollen in einer Berechnungsformel berücksichtigt.
  • Es werden auch Bestrafungen und Mitteilungen über Kontrollen, die zu keiner Beanstandung geführt haben (Positivkontrollen) zugeordnet. Alle ab Kontrolldatum Februar 2014 bei Straßenkontrollen festgestellten Lenker-
    Positivkontrollmeldungen (Unternehmen mit Sitz in Österreich) werden gemäß § 102 Abs. 11c iVm § 103c KFG 1967 im Wege des BMI-BPP (Berichtspflichtenprogramm) im VUR-KDB-System erfasst.
  • Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung („Ampelsystem“ Rot-Gelb-Grün) werden strenger und häufiger geprüft (z.B. durch das Arbeitsinspektorat).
  • Es sind nur solche Verstöße in der Datenbank zu erfassen, die bei Kontrollen ab dem 1. Februar 2014 festgestellt worden sind.
  • Es ist klargestellt, dass die Risikoeinstufung eines Unternehmens im VUR-KDBSystem ausschließlich für die Kontrolle und Überprüfung des Unternehmens heranzuziehen ist und nicht für die Prüfung der Zuverlässigkeit des Unternehmens bzw. des Geschäftsführers oder Verkehrsleiters.

Stand: 20.04.2018