Einfuhrverbot in die Russische Föderation
In Erfüllung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 6. August 2014 Nr. 560 „Über den Einsatz bestimmter Sonderwirtschaftsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation“ beschließt die Regierung der Russischen Föderation:
- Die Einführung eines Verbotes für den Import landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel mit den Vereinigten Staaten, den Ländern der Europäischen Union, Kanada, Australien und dem Königreich Norwegen als Ursprungsland in die Russische Föderation für die Dauer von einem Jahr, laut der Liste in der Anlage.
- Der Föderale Zolldienst hat die Kontrolle über die Erfüllung des Punktes 1 der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten.
- Die Regierungskommission für Überwachung und operatives Reagieren auf Veränderungen in der Konjunktur der Lebensmittelmärkte hat gemeinsam mit den höchsten Exekutivorganen der Subjekte der Russischen Föderation die Ausgewogenheit der Warenmärkte sicherzustellen und Preissteigerungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel zu verhindern.
- Das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation und das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation haben gemeinsam mit den höchsten Exekutivorganen der Subjekte der Russischen Föderation die tägliche operative Überwachung und Kontrolle über den Zustand der jeweiligen Märkte landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel zu organisieren.
- Das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation gemeinsam mit den mitbeteiligten föderalen Exekutivorganen und unter Beteiligung der Vereinigungen der Hersteller landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel hat ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung des Angebots an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Rohwaren und Lebensmitteln zur Verhinderung einer Preissteigerung zu entwickeln und zu implementieren.
- Das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation, das Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und der Föderale Antimonopoldienst haben unter Beteiligung der Handelskettenverbände und der Handelsorganisationen die Koordinierung von Aktivitäten zur Eindämmung von Preisanstiegen zu gewährleiten.
- Die vorliegende Verordnung tritt am Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Liste der betroffenen Waren
Folgende landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, in den EU-Ländern, Kanada, Australien und Norwegen, unterliegen dem Einfuhrverbot nach Russland für die Dauer von einem Jahr:
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung *)***) |
---|---|
0201 | Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt |
0202 | Fleisch von Rindern, gefroren |
0203 | Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren |
0207 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren |
von 0210 ** | Fleisch, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
0301, 0302, 0303, 0304, 0305, 0306, 0307, 0308 | Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
0401, 0402, 0403, 0404, 0405, 0406 | Milch und Milcherzeugnisse |
0701, 0702 00 000, 0703, 0704, 0705, 0706, 0707 00, 0708, 0709, 0710, 0711, 0712, 0713, 0714 | Gemüse, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden |
0801, 0802, 0803, 0804, 0805, 0806, 0807, 0808, 0809, 0810, 0811, 0813 | Genießbare Früchte und Nüsse |
1601 00 | Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse |
1901 90 110 0, 1901 90 910 0 | Lebensmittelzubereitungen, inkl. Käse und Quark, mit einem Gehalt an Pflanzenfetten |
2106 90 920 0, 2106 90 980 4, 2106 90 980 5, 2106 90 980 9 | Lebensmittelzubereitungen (Milch enthaltend, mit einem Gehalt an Pflanzenfetten) |
* die Liste ist ausschließlich anhand der Zolltarifnummern gemäß dem Einheitlichen Zolltarif der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan auszulegen.
** die Liste ist anhand der Zolltarifnummern gemäß dem Einheitlichen Zolltarif der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan sowie den Warenbezeichnungen auszulegen.
*** ausgenommen Kindernahrung.