Kunststoffverarbeiter, Fachvertretung

Der Weg zur Meisterprüfung

Lesedauer: 1 Minute

08.01.2024

Mit der Absolvierung der (gewerblichen) Meisterprüfung hat man nicht nur seine Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit eindrucksvoll dokumentiert, sondern gleichzeitig auch die Voraussetzung geschaffen, um ein Kunststoffverarbeitungsunternehmen selbständig leiten zu dürfen. 


Ausgangsbasis ist in vielen Fällen entweder eine absolvierte Lehre im Kunststoffbereich (Kunststoffformgeber, Kunststofftechniker) oder eine schulische Ausbildung. Eine besonders günstige Ausgangsbasis stellt jedoch die Werkmeisterschule „Kunststofftechnik“ dar. Diese Schule beginnt immer im Herbst und endet im Sommer. Sie dauert 2 Jahre. Im zweiten Jahr wird eine Werkmeister-Arbeit erstellt – die gemeinsam mit der bestandenen Abschlussprüfungen den Abschluss „Kunststofftechnik-Werkmeister“ sichert. Voraussetzung für den Besuch dieser Werkmeisterschule ist eine positiv abgeschlossene Lehrabschlussprüfung oder Fachschule aus dem Bereich Kunststoff. Nähere Informationen erhalten Sie beim WIFI-Kundenservice – T 05-7000-77 oder E kundenservice@wifi-ooe.at.

 

Mit der Absolvierung dieser Werkmeisterschule werden gleichzeitig auch viele Anforderungen der „gewerblichen“ Meisterprüfung erfüllt. Es müssen lediglich folgende zusätzlichen Nachweise der Qualifikation vorgelegt werden, um auch das Zeugnis einer „gewerblichen“ Meisterprüfung zu erhalten:

 

  • Modul 1 B der Meisterprüfung
  • Die Unternehmerprüfung im Umfang von 80 Stunden

 

Nähere Infos zu Meisterprüfung erhalten Sie bei der Meisterprüfungsstelle der WKOÖ – T 05-90909-2100 oder E pruefungen@wkooe.at