Mehrere Personen in Vogelperspektive um Tisch sitzend auf dem Unterlagen mit Diagrammen, Smartphones, Brillen, Kaffeetassen, Wassergläser und aufgeklappter Laptop zu sehen sind
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Dachdecker, Glaser und Spengler, Landesinnung

Fachgruppentagung der Dachdecker, Glaser und Spengler 

Dienstag, 13.09.2022 11:30 Uhr | DOMICO Dach-, Wand- und Fassadensysteme KG

Lesedauer: 3 Minuten

15.11.2023

am Dienstag, 13.09.2022, 11.30 Uhr
DOMICO Dach-, Wand- und Fassadensysteme KG
Mösenthal 1, 4870 Vöcklamarkt

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; Bestellung eines Protokollprüfers; Genehmigung der Tagesordnung
  2. Erhöhung der Grundumlagen ab 01.01.2023 – Beschluss
  3. Allfälliges 

Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung

Die letzten Jahre waren für viele von Ihnen sehr herausfordernd. Mit einer starken Interessenvertretung im Rücken können Sie sich aber darauf verlassen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Ihre unternehmerische Tätigkeit vorzufinden.

Im kommenden Jahr 2023 werden wir u.a. folgende wichtige Projekte für Sie umsetzen:

  • Forcierung der neuen TOP-Ausbildungsschiene „Dach- und Fassadenakademie“ in Kooperation mit der Bauakademie
  • Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung Dachdecker und Spengler – durch Förderung für den Lehrling kostenlos!
  • Geförderte Seminare: Von der Landesinnung geförderte Aus- und Weiterbildungen zu branchenspezifischen Themen für Geschäftsführer und Mitarbeiter in Bezug auf die aktuell gegebene Marktsituation
  • Fortführung der engen Kontakte zu den Berufsschulen, insbesondere in Verbindung mit den Lehrlingswettbewerben
  • Weitere Intensivierung der Mitgliederkontakte und gezielte Betriebsbesuche
  • Beteiligung am OÖ Handwerkspreis 2023
  • „Mein Normenpaket“ – weiterhin kostenloser Zugang zu 30 ÖNORMEN
  • Branchenberichte in den Medien sollen das Image und die Bekanntheit der Fachgruppenmitglieder weiter steigern und auf die Kompetenz der vielseitigen Spezialisten hinweisen
  • „Dach- und Fassadentag 2023“ – Fachveranstaltung zu aktuellen Themen
  • „Glaserakademie“ – Fachveranstaltung zu aktuellen Themen
  • Beteiligung an der Messe Jugend und Beruf 2023 in Wels und parallel dazu in virtueller Form
  • Erarbeitung eines umfassenden Kommunikationskonzeptes (sowohl Branchenimage als auch für die Mitarbeiterakquise)

Die steigenden Anforderungen führen dazu, dass wir unsere finanziellen Mittel noch stärker im Fokus haben müssen. Nachfolgend die Details:

Mit Wirksamkeit 1.1.2019 wurden die aus historischen Gründen unterschiedlich strukturierten Grundumlagen der DD, GL und SP in ein einheitliches GU-System übergeführt. Es zählt seitdem nicht mehr die Berechtigung, sondern das Unternehmen als Ganzes. Doppelberechtigungen führen daher nunmehr nicht mehr zu Doppelzahlungen. Aus diesem Grunde ergab sich eine wesentliche Grundumlagen-Ersparnis für unsere Mitglieder.

Um jährlich rund € 40.000,- wurden unsere Mitgliedsbetriebe dadurch über einen Zeitraum von 4 Jahre lang entlastet (2019 bis 2022). Entsprechend mussten unsere Rücklagen abgebaut und eine äußerst sparsame Gebarung zugrunde gelegt werden, um die Bilanz erstellen zu können. Durch die Gründung des „Branchenverbundes Bauwirtschaft“ wurden bereits erhebliche Einsparungen realisiert, vor allem im Personalbereich.

Um die Funktion der Standes- und Interessenvertretung aber weiterhin schlagkräftig wahrnehmen zu können, ist eine Anpassung der GU ab dem Jahr 2023 aber jedenfalls notwendig.

Aktuell (2022) stellt sich der Grundumlagenbeschluss folgendermaßen dar:

Ab 1.1.2023 ist folgende GU-Struktur geplant:

Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag.

Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.

€ 350,00 

Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte:

100,00%

Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangen Jahres und davon ein Anteil in Form eines Hebesatzes (in %)

0,60%

Der Höchstbetrag der Grundumlage ist:

Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.

€ 4.310,00
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten:  € 175,00
Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2022. Dieser Beschluss tritt mit 01.01. des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft.

Der variable Anteil der GU – also die Sozialversicherungsbeitragssumme an die ÖGK – wird nicht erhöht. Damit erfolgt keine Erhöhung des Faktors Arbeit.

Mit diesen Beträgen können wir die Interessenvertretung unserer Branche aufrecht erhalten und für Rahmenbedingungen sorgen, die die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen Ihres Betriebes und der gesamten Branche sichern.

Jedes Mitglied kann seine Meinung zur neuen Grundumlage insbesondere schriftlich per Post an die Innung oder per E-Mail an dgs@wkooe.at bis 30.08.2022 äußern.

Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Innungsmitglieder.

Juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich. 

 

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