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Selbständigkeit

Informationen für Dachdecker, Glaser und Spengler

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Dachdecker

Selbstständige Tätigkeit als Dachdecker

Der Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Dachdeckers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Glaser

Selbstständige Tätigkeit als Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer

Der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Meisterprüfungsordnung
    • Konsolidierte Fassung: 
      Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen.
    • Stammfassung: 
      Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 
    • Änderungen: 
      Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015 

Selbstständige Tätigkeit als Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Glasbläsers und Glasinstrumentenerzeugers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbstständige Tätigkeit als Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler 

Der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Spengler

Selbstständige Tätigkeit als Spengler

Der Spengler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Spenglers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Selbstständige Tätigkeit als Kupferschmied

Der Kupferschmied ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Kupferschmieds zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und „staatlich geprüft“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel 

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: