Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Abfallrechtliche Aufklärungspflicht der Werkstätten in Zusammenhang "versicherungsbedingten" Totalschäden

Merkblatt über Vorgangsweise bei Vorliegen eines "Autowracks"

Lesedauer: 1 Minute

14.02.2024

Die Bundesinnung Fahrzeugtechnik hat in Kooperation mit dem Bundesgremium Fahrzeughandel verschiedene Dokumente zur Vorgangsweise für KFZ-Werkstätten bei Vorliegen eines Totalschadens erstellt. Ein Totalschaden/Autowrack hat gemäß Bewertung durch eine Versicherung nicht automatisch die Abfalleigenschaft zur Folge. Details zur Abfalleigenschaft von beschädigten Fahrzeugen können Sie unseren beiliegenden Erläuterungen zum Altfahrzeug-Erlass entnehmen.


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