Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Elektronischer Fahrbefehl

bei Nutzung von Probefahrtkennzeichen

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Die Aufzeichnungspflichten bei der Nutzung eines Probefahrtkennzeichens sorgen bei Zulassungsbesitzer:innen und Exekutive immer wieder für Verwirrung. Welche Ausnahmen treffen zu und welcher Fahrbefehl muss dann ausfüllt und mitgeführt werden? Diese Situation um die Auszeichnungspflicht sorgt immer wieder für teilweise unbegründete Strafbescheide in horrender Höhe. „ Mir wurde von Strafen von bis zu € 20.000 berichtet“ erklärt KommR Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechniker.

Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik hat deshalb einen neuen, einheitlichen Fahrbefehl erarbeitet, der elektronisch vorgefertigt ist und abgespeichert werden kann. „Auch wenn die Rechtslage im § 45 KFG anderes vorschreibt empfehlen wir, dass Fahrtenbuch und den einheitlichen Fahrbefehl immer vor Fahrtantritt auszufüllen und mit den blauen Kennzeichen mitzuführen“, empfiehlt Dipl.oec. Andreas Westermeyer von der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker.

Der elektronische Fahrbefehl steht Ihnen im Downloadfeld zur Verfügung.

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Bundesinnung Fahrzeugtechnik


Stand: 07.04.2022