Information zu Vereinbarungen mit den Versicherungen
Totalschaden Einigung vom 10. Oktober 2012
Für Fahrzeuge, welche seitens des Versicherers als wirtschaftlicher Totalschaden in eine Restwertplattform gestellt und von einem Aufkäufer aus dieser Plattformern abgeholt werden, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der jeweils gültigen Nebenkosten-pauschale in doppelter Höhe sowohl für Kasko-, als auch Haftpflichtfälle seitens des Versicherers an die Kfz-Werkstätte gewährt.
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