Tätigkeiten der Chiropraktik
Die Tätigkeiten der Chiropraktik fallen auf Grund der geltenden Rechtslage unter den Tätigkeitsvorbehalt des Arztes /der Ärztin gemäß Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, in der geltenden Fassung, bzw. des/der Physiotherapeuten/-in gemäß Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992, in der geltenden Fassung. Somit ist es derzeit nur diesen Berufen in Österreich erlaubt, chiropraktische Behandlungen durchzuführen.
Daher dürfen beispielsweise Heilmasseure/-innen chiropraktische Behandlungen nicht durchführen. Ein Eingriff in den Tätigkeitsvorbehalt der Ärzte/-innen bzw. Physiotherapeuten/-innen ist verwaltungsstrafrechtlich bzw. strafrechtlich relevant.
Für die Bundesministerin: Dr. Ulrike Windischhofer