Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Arbeitsvermittlung OÖ

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Lesedauer: 1 Minute

13.02.2024

Arbeitsvermittlung ist ein freies Gewerbe.

Unter Arbeitsvermittlung versteht man:


  • die Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen

  • die Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Auftraggebern (Zwischenmeistern, Mittelspersonen) zur Begründung von Heimarbeitsverhältnissen im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961

  • die Vermittlung von Arbeitsuchenden oder Au-pair-Kräften von Österreich in das Ausland und vom Ausland nach Österreich

  • die Veröffentlichung und Verbreitung von Stellenangeboten und Stellengesuchen, es sei denn, dass diese Tätigkeit nicht der Hauptzweck ist