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Arbeitsvermittlung OÖ

Informationen zu Ihrer Berufsgruppe

Arbeitsvermittlung ist ein freies Gewerbe.

Unter Arbeitsvermittlung versteht man:


  • die Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen

  • die Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Auftraggebern (Zwischenmeistern, Mittelspersonen) zur Begründung von Heimarbeitsverhältnissen im Sinne des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961

  • die Vermittlung von Arbeitsuchenden oder Au-pair-Kräften von Österreich in das Ausland und vom Ausland nach Österreich

  • die Veröffentlichung und Verbreitung von Stellenangeboten und Stellengesuchen, es sei denn, dass diese Tätigkeit nicht der Hauptzweck ist


Tipp!

Wussten Sie, dass die Vermittlung von Au-Pair Kräften auch unter das Gewerbe der Arbeitsvermittlung fällt?

Neuer Mindestlohntarif für Au-Pair Kräfte
gültig ab 07.07.2021

Musterverträge für die Au-Pair-Vermittlung
Vorschläge zur Vertragsgestaltung




Stand: