Arbeitsvermittlung OÖ
Informationen zu Ihrer Berufsgruppe
Arbeitsvermittlung ist ein freies Gewerbe.
Unter Arbeitsvermittlung versteht man:
- die
Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung von
Arbeitsverhältnissen
- die
Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Auftraggebern (Zwischenmeistern,
Mittelspersonen) zur Begründung von Heimarbeitsverhältnissen im Sinne des
Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961
- die
Vermittlung von Arbeitsuchenden oder Au-pair-Kräften von Österreich in das
Ausland und vom Ausland nach Österreich
- die
Veröffentlichung und Verbreitung von Stellenangeboten und Stellengesuchen, es
sei denn, dass diese Tätigkeit nicht der Hauptzweck ist
Tipp!
Wussten Sie, dass die Vermittlung von Au-Pair Kräften auch unter das Gewerbe der Arbeitsvermittlung fällt?
Neuer Mindestlohntarif für Au-Pair Kräfte
gültig ab 07.07.2021
Musterverträge für die Au-Pair-Vermittlung
Vorschläge zur Vertragsgestaltung