Maler - Oberösterreich
Selbständigkeit
Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Maler
Selbständige Tätigkeit als Maler/-in und Anstreicher/-in
Der Maler und Anstreicher ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Malers und Anstreichers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 01.01.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Maler und Tapezierer über die Meisterprüfung für das Handwerk der Maler und Anstreicher (Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung), gültig ab 1.1.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Maler und Tapezierer, mit der die Maler und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung geändert wird, gültig ab 16.11.2022
- Konsolidierte Fassung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Maler und Anstreicher, gültig ab 16.11.2022
- Rechtslage bis 31.12.2021
Selbständige Tätigkeit als Lackierer/-in
Der Lackierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Lackierers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Lackierer-Meisterprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit in der Schilderherstellung
Die Schilderherstellung ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Schilderherstellung zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist 2002 Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Schilderherstellung-Meisterprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit als Vergolder/-in und Staffierer/-in
Der Vergolder und Staffierer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Vergolders und Staffierers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Vergolder und Staffierer-Meisterprüfungsordnung
Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.