Metalltechniker, Landesinnung

Weiterbildungsangebote

Lesedauer: 2 Minuten

14.11.2023

Vorbereitung auf die CNC-Prüfungsarbeit bei der Lehrabschlussprüfung

Bei der CNC-Prüfungsarbeit gibt es in einigen Berufen etwas geänderte Anforderungen. Außerdem können Zerspanungstechniker ab Herbst ihre CNC-Prüfung wahlweise auf Maschinen mit Heidenhain- oder auf Maschinen mit Siemens-Steuerung ablegen. Im WIFI werden für alle Berufe die passenden LAP-Vorbereitungskurse angeboten (Kursnr. 5201, 5202 und 5203).

Für Lehrlinge, die noch wenig Erfahrung auf CNC-Maschinen haben, werden auch intensive Praxiskurse angeboten (Kursnr. 5206 und 5207). Weiters empfiehlt das WIFI für Zerspanungstechniker, die noch wenig Erfahrung auf CNC-Maschinen haben, als Vorbereitung den Besuch eines Kurses für die Siemenssteuerung (Kursnr. 5145) oder für die Heidenhain-Steuerung (Kursnr. 5155).

Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.wifi.at/ooe oder beim WIFI-Kundenservice unter Tel. 05/7000-77.


Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung / Fahrerqualifizierungsnachweis

Ab dem 10. September 2014 ist ein Fahrerqualifizierungsnachweis von Lenkern mit einer Lenkerberechtigung der Klassen C1 und C erforderlich, wenn diese Fahrzeuge mit über 3,5t hzG für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern oder im Werkverkehr gelenkt werden. Eine diesbezügliche Regelung wurde in § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz getroffen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nach § 19 Abs. 3 unter anderem Lenker von

  • Kraftfahrzeugen, deren nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt;
  • Kraftfahrzeugen, die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind;
  • Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis, auch C95 Grundqualifikation genannt, besteht im Wesentlichen aus einer praktischen Fahrprüfung, einer schriftlichen und einer kommissionellen mündlichen Prüfung.

Es kann davon ausgegangen werden, dass ab dem 10. September 2014 mit verschärften Kontrollen des Fahrerqualifizierungsnachweises seitens der Exekutive zu rechnen ist. Dabei wird das Vorliegen einer Ausnahmenvoraussetzung nachzuweisen sein.

Rechtsquelle: § 19 GüterbefG


Energiemanagementsysteme nach ISO 50001

Die Verknappung nicht erneuerbarer Energieträger, damit verbundene steigende Energiepreise auf der einen und umweltpolitische Vorgaben auf der anderen Seite führen dazu, dass der Druck auf Unternehmen in Bezug auf die Steigerung ihrer Energieeffizienz, Reduktion des Energieverbrauchs, der Energiekosten und der CO2-Emissionen zunimmt. 

Es ist daher naheliegend, nach systematischen Vorgehensweisen zur Analyse und Optimierung im Energiebereich zu suchen. Ein Werkzeug dafür ist ein Energiemanagementsystem, das Unternehmen einen Rahmen bietet, um Verbesserungen im Energiebereich kontinuierlich umzusetzen. Auf internationaler Ebene wurde als Richtlinie für die innerbetriebliche Umsetzung eines Energiemanagementsystems die Norm ISO 50001„Energiemanagementsysteme“ geschaffen.

Als Basis dafür diente die europäische Norm EN 16001.

Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach der Norm ISO 50001.

Das WIFI hat eine neue Broschüre „Energiemanagementsysteme nach ISO 50001“ erstellt.

Die Publikation gibt auf etwa 20 Seiten einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Anforderungen an ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Sie erleichtert das Verständnis für die Norm und kann auch als Entscheidungshilfe dienen, z.B. für die Frage, ob die Integration in ein bestehendes Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem für den Betrieb von Vorteil ist.

Gratis Download der Broschüre hier

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