Personenberatung OÖ

Berufsbild und Tätigkeiten

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Berufsbild

Mit zunehmendem Alter sind die Tätigkeiten des alltäglichen Lebens immer schwerer zu bewältigen. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können den gewohnten Alltag völlig durcheinanderbringen und es ist alleine nicht mehr möglich, diesen zu bewältigen. Angehörige sind oft nicht in der Lage, sich rund um die Uhr um eine plötzlich betreuungsbedürftige Person zu kümmern. Dafür gibt es die Berufsgruppe der Selbständigen Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Oberösterreich. 

Diese machen es möglich, dass die Betroffenen in ihrem Zuhause bleiben können. Für 85 Prozent der betreuungsbedürftigen Personen in Oberösterreich sind die eigenen vier Wände maßgeblich für ein gesteigertes Wohlbefinden verantwortlich. Der/die PersonenbetreuerIn wohnt jeweils für zwei Wochen bei der betreuungsbedürftigen Person, um im Bedarfsfall zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort Hilfe zu leisten. Nach einer durchgehenden Arbeitsphase folgt eine Erholungsphase in der gleichen Dauer. So wechseln zwei PersonenbetreuerInnen einander (meist im zwei-Wochen-Rhythmus) ab.

Nach einer Gewerbeanmeldung können selbstständige PersonenbetreuerInnen ihre Leistungen und Dienste flexibel auf den Bedarf der Menschen und deren Lebensumfeld abstimmen. Persönliche Voraussetzungen für diesen Beruf sind Einfühlungsvermögen sowie hohe soziale und emotionale Kompetenz.

Tätigkeiten

BETREUUNGSTÄTIGKEITEN

  • haushaltsnahe Dienstleistungen
    Zubereiten von Mahlzeiten
    Vornahme von Besorgungen
    Reinigungstätigkeiten
    Durchführen von Hausarbeiten
    Durchführen von Botengängen
    Sorgetragen für ein gesundes Raumklima
    Betreuen von Pflanzen und Tieren
    Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
    Betreuung von Tieren und Pflanzen
  • Unterstützung bei der Lebensführung
    Gestalten des Tagesablaufs
    Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Gesellschafterfunktion
    Gesellschaft leisten
    Führen von Konversationen
    Aufrechterhalten gesellschaftlicher Kontakte
    Begleiten bei diversen Aktivitäten
  • Führung eines Haushaltsbuches und Tätigkeitsbericht
    mit Aufzeichnungen über für die betreuungsbedürftige Person getätigten Ausgaben
    (Aufbewahrungsfrist 2 Jahre)
  • Praktische Vorbereitung auf einen Ortswechsel
    Packen einer Tasche
    Sorgetragung für den Transport
  • Organisation einer Vertretung
    im Krankheitsfall oder bei Urlaub

PFLEGERISCHE TÄTIGKEITEN OHNE AUFSICHT

  • Unterstützung bei oraler Nahrungs- und Flüssigkeits- sowie Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Baden, Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten)
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Toilette oder des Leibstuhls
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen

ÄRZTLICHE TÄTIGKEITEN

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden und Bandagen
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen

nur nach schriftlicher Anordnung von einem Arzt

Stand: 04.03.2022