Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

OÖ Installateure: Informationen zur Heizungsanlagendatenbank

Auf dieser Seite stellen wir die aktuellen Infos zu dem Thema, laufend aktualisiert, bereit.

Lesedauer: 1 Minute

Das Land OÖ hat aus verschiedenen Gründen eine Heizungsanlagendatenbank einzurichten (Prüfpflichten, Ölkesselverbot etc.). Der Echtbetrieb soll mit 2024 starten. Es wird die gleiche Datenbanklösung verwendet wie in 6 anderen Bundesländern (darunter auch Stmk, Sbg und NÖ), 3 Bundesländer haben eigene Lösungen geplant. 

Welche Anlagen werden erfasst?

Nach aktuellem Stand Juni 2022:
Alle Feuerungsanlagen (neue und bestehende) werden in die Datenbank aufgenommen.
Weiters alle neu errichteten Wärmepumpenheizungen (es ist seitens des Landes nicht daran gedacht, den gesamten Wärmepumpenbestand nachzuführen).
Weiters werden Klimaanlagen > 70 kW erfasst (bei Neuerrichtung und bei Überprüfung). 

Wer ist betroffen?

Bei Neuerrichtung von Feuerungsanlagen werden sämtliche Überprüfungsberechtigte gem. Oö. Überprüfungsberechtigungsverordnung (Oö. ÜbV) – sowohl Rauchfangkeherer als auch Installateure - betroffen sein. Die Neuerrichtung von Wärmepumpen wird sich auf die ausführenden Fachbetriebe und die Errichtung von Klimaanlagen hauptsächlich auf die Kälte- und Klimatechniker auswirken.

Welche technische Ausstattung wird benötigt?

Der Zugriff auf die Datenbank erfolgt über eine Internetseite, auf der die Daten eingetragen werden. Beim Installationsbetrieb ist also ein internetfähiges Gerät nötig (z.B. Laptop, wenn vor Ort eingegeben wird oder PC, wenn im Büro eingegeben wird). Eine eindeutige Kennung der Anlage wird über einen Aufkleber mit QR-Code und ID erfolgen, der auf die Heizungsanlage aufgeklebt wird (die Aufkleber werden vom Land bereitgestellt). Der Zutritt zur Datenbank und die Zugriffsberechtigungen werden ausschließlich über das USP (Unternehmerserviceportal) des Bundes erfolgen (das Land wird aus Sicherheitsgründen von dieser Lösung nicht abweichen). 

Welche Vorteile kann die Datenbank bieten?

Für den Installateur entfallen nach aktuellem Stand alle Übermittlungspflichten (z.B. an Gemeinde, Anlagenbetreiber etc.). Dem Antragsteller ist auf Wunsch eine Kopie des Abnahmebefundes zu übermitteln. Weiters übernimmt die Datenbank die gesamte Datensicherung. Die Datenbank wird außerdem eine Liste der eigenen Kunden generieren können, die als Basis für eine Einladung zur wiederkehrenden Überprüfung dienen kann. In weiterer Folge hoffen wir, dass auch die Erinnerung an die Verpflichtung zur Anlagenüberprüfung irgendwann seitens der Behörde erfolgen wird. Die Anlagendatenbank wird für das Land auch die Basis für die Überprüfung des  Stilllegungsgebotes gem. EWG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz, derzeit als Entwurf aufgelegt) darstellen.

Wo erhält man Informationen zur Bedienung und Benutzung der Datenbank?

Wir werden im Innungsnewsletter regelmäßig informieren. Im Herbst werden wir gemeinsam mit dem Land und der Landesinnung der Rauchfangkehrer Schulungen anbieten (online und in Präsenzform). Die Einladung zu den Veranstaltungen erfolgt über den Innungsnewsletter.


Novelle Oö. LuftREnTGOö. Heizungsanlagen –Datenbank

Stand: 04.07.2022