Agrarhandel, Landesgremium

Vieh- und Fleischgroßhandel

Tierschutz bei Schlachtung – Förderung Sachkundenachweis 

Lesedauer: 2 Minuten

Die Tierschutzschlachtverordnung gibt Informationen über die erforderlichen Kenntnisse bzw. Schulungsinformationen – Sie finden die Verordnung im Downloadbereich.


Zusätzlich listet sie die dem Sachkundenachweis gleichwertigen Qualifikationen/Ausbildungen auf: 

1. den erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums der Veterinärmedizin, oder

2. die bestandene Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fleischverarbeitung oder den Nachweis der Zugangsvoraussetzungen zum Fleischerhandwerk im Sinne des § 94 Z 19 der Gewerbeordnung 1994, oder

3. den erfolgreichen Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule oder einer landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt, deren Lehrplan auch das Schlachten enthält, oder

4. den Abschluss einer Ausbildung, welche die gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 geforderten Inhalte umfasst, und daher als dem Sachkundenachweis gleichwertig anerkannt wird und auf einer Liste im Sinne des Art. 21 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht wird, oder

5. eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als gleichwertig anerkannte oder geltende Ausbildung, sofern der betreffende Mitgliedstaat die Gleichwertigkeit bestätigt;

6. mittels Bescheid aufgrund von Anhang C Punkt IV Z 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung, BGBl. II Nr. 488/2004, erteilte Genehmigungen der Bezirksverwaltungsbehörden zum Schlachten von Farmwild und Bisons unter Verwendung einer Feuerwaffe.

 

Einer Person, die eine dem Sachkundenachweis gleichwertige Ausbildung absolviert hat, kann aber muss keinen Sachkundenachweis beantragen.

 

Kursangebot des WIFI FIT OÖ

Das WIFI FIT (Firmen-Intern-Training) bietet Schulungen zur Erlangung des Sachkundenachweises Tierschutz bei Schlachtung an.

Informationen dazu finden Sie im WIFI-Infoblatt (Download). 


Termine

Zur Fixierung eines Schulungstermins in Ihrem Betrieb kontaktieren Sie bitte direkt das WIFI Firmen-Intern-Training: T 05-7000-7355, E michael.nigl@wifi-fit.at


Sachkundenachweis beantragen
Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung des Sachkundenachweises notwendig:

  • Zeugnis über die erfolgreiche Absolvierung der Schulung/theoretischer Teil inkl. Abschlussprüfung (WIFI-Zeugnis)
  • Nachweis der praktischen Ausbildung (formlos bzw. mittels vorbereitetem Formular: siehe Downloadbereich)
  • Schriftliche Erklärung des Antragstellers, dass er die letzten 3 Jahre nicht gegen den Tierschutz verstoßen hat. (formlos bzw. mittels vorbereitetem Formular: siehe Downloadbereich)  

Mit diesen Unterlagen ist bei der BH des Wohnsitzes ein Sachkundenachweis zu beantragen. (Wenn kein Wohnsitz in Österreich vorliegt, ist er bei der örtlich zuständigen Behörde des Arbeitsortes zu beantragen.) 

Tipp: Für Kontrollen im Betrieb ist es sinnvoll, Sachkundenachweise in Kopie im Schlachthof aufzubewahren. 


Förderung der OÖ Berufsgruppe Vieh- u. Fleischgroßhandel

Die Berufsgruppe Vieh- u. Fleischgroßhandel unterstützt ihre aktiven Mitglieder mit der Förderung des Sachkundekurses Tierschutz bei Schlachtung. 



Ihre Berufsgruppe fördert € 200.- pro Teilnehmer und zwar für max. 10 Teilnehmer pro Betrieb und Jahr!



Förderabwicklung

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb.

Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizulegen:

  • Teilnahmebestätigung(en) in Kopie
  • Rechnungskopie der Seminarkosten
  • Zahlungsbestätigung  

Informationen und das Antragsformular zur Förderung finden Sie im Downloadbereich. 

Bei Fragen zum Sachkundenachweis allgemein bzw. zur Förderung kontaktieren Sie uns unter T 05-90909-4308 oder unter E agrarhandel@wkooe.at.


Stand: 01.04.2022