Detailansicht mehrerer leerer transparenter Plastikflaschen
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Agrarhandel, Landesgremium

Einwegkunststoff Richtlinie

vom EU Parlament angenommen

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Am 27.3.2019 hat das Europäische Parlament die Einwegkunststoff-Richtlinie angenommen. Die finale Fassung der Richtlinie finden Sie im Anhang. Die Veröffentlichung im Amtsblatt soll noch vor dem Sommer erfolgen. Die verschiedenen Artikel treten gestaffelt in Kraft (mindestens jedoch zwei Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie).

 

Kurzübersicht des Inhalts: 

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern, um auf diese Weise auch zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen. 

Dies soll gelingen durch folgende Maßnahmen:

  • einige Produkte, für die es nachhaltigere Alternativen gibt, werden verboten (z.B. Wattestäbchen, Einweggeschirr/-besteck…);
  • bei einigen anderen Produkten soll der Verbrauch reduziert werden indem die Mitgliedsstaaten erforderliche Maßnahmen setzen (z.B. Plastikbecher, Lebensmittelverpackungen...);
  • bei anderen Produkten werden weitere Kennzeichnungsvorschriften eingeführt (z.B. Damenhygieneprodukte…);
  • spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen Verschlüsse/Deckel von Getränkeflaschen während der Verwendung mit dem Gebinde verbunden bleiben;
  • ab 2025 müssen PET Getränkeflaschen mindestens 25 % Recyclingmaterial und ab 2030 mindestens 30% enthalten;
  • ab 2025 müssen 77% der in Verkehr gesetzten Kunststoffgetränkeflaschen und ab 2029 90% getrennt gesammelt werden;

 

Weitere Informationen können Sie direkt der Richtlinie (siehe Download Bereich) entnehmen.

Stand: 08.04.2022