Giftbeauftragter
Der Beauftragte im Betrieb
Wer muss einen Giftbeauftragten bestellen?
Jeder Betrieb, der Gifte herstellt oder in Verkehr bringt (Ausnahme: Apotheken). Falls die Bestellung eines Beauftragten wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss der Betriebsinhaber/Geschäftsführer die Aufgaben wahrnehmen.
Welche Voraussetzung muss ein Giftbeauftragter erfüllen?
Der Giftbeauftragte muss
- sachkundig sein oder
- eine fachlich entsprechende Berufsausbildung bezüglich des Umgangs mit dem verwendeten Gift und notwendige Kenntnisse der Ersten Hilfe besitzen
Er muss dauernd im Betrieb beschäftigt und während der üblichen Geschäfts- oder Betriebsstunden anwesend oder leicht erreichbar sein (sachkundiger Stellvertreter für den Verhinderungsfall erforderlich).
Welche Aufgaben hat der Giftbeauftragte?
- Überwachung der Einhaltung von gift- und chemikalienrechtlichen Vorschriften im Betrieb
- Information des Betriebsinhabers über festgestellte Mängel
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften im Betrieb
Die verwaltungsrechtliche Verantwortung des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers wird nicht berührt!