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Giftbeauftragter

Der Beauftragte im Betrieb

Wer muss einen Giftbeauftragten bestellen?

Jeder Betrieb, der Gifte herstellt oder in Verkehr bringt (Ausnahme: Apotheken). Falls die Bestellung eines Beauftragten wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss der Betriebsinhaber/Geschäftsführer die Aufgaben wahrnehmen.

Welche Voraussetzung muss ein Giftbeauftragter erfüllen?

Der Giftbeauftragte muss

  • sachkundig sein oder
  • eine fachlich entsprechende Berufsausbildung bezüglich des Umgangs mit dem verwendeten Gift und notwendige Kenntnisse der Ersten Hilfe besitzen

Er muss dauernd im Betrieb beschäftigt und während der üblichen Geschäfts- oder Betriebsstunden anwesend oder leicht erreichbar sein (sachkundiger Stellvertreter für den Verhinderungsfall erforderlich).

Welche Aufgaben hat der Giftbeauftragte?

  • Überwachung der Einhaltung von gift- und chemikalienrechtlichen Vorschriften im Betrieb
  • Information des Betriebsinhabers über festgestellte Mängel
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften im Betrieb

Die verwaltungsrechtliche Verantwortung des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers wird nicht berührt! 

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