Mehrere Holzwürfel nebeneinander platziert mit Symbolen zum Thema Nachhaltigkeit auf Münzen platziert, nebenliegend umgekipptes Rexglas aus dem Münzen
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Energiehandel, Fachgruppe

CO2-Steuer – Auswirkungen auf den Energiehandel, ab 1.10.2022

Auswirkungen auf den Energiehandel

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15.11.2023

Die CO2-Steuer wurde im Juni auf 1. Oktober 2022 verschoben. Obwohl diese zusätzliche Verteuerung zur Unzeit kommt und die Wirtschaftskammer deshalb eine neuerliche Verschiebung fordert, gilt es sich für 1. Oktober vorzubereiten.

Für die Standardprodukte im Energiehandel bedeutet die CO2-Steuer folgende Preiserhöhung:

  • Benzin mit Beimischung (E5): 6,81 Cent / Liter ohne USt; 8,172 Cent / Liter mit USt
  • Diesel ohne Beimischung (B0): 8,01 Cent / Liter ohne USt; 9,612 Cent / Liter mit USt
  • Diesel mit Beimischung (B7): 7,5 Cent / Liter ohne USt; 9 Cent / Liter mit USt
  • Heizöl ohne Beimischung: 8,94 Cent / kg ohne USt; 10,728 Cent / kg mit USt
  • Kohle: 8,34 Cent / kg ohne USt; 10,008 Cent / kg mit USt
  • Kerosin: 7,71 Cent / Liter ohne USt; 9,252 Cent / Liter mit USt

Abzuführen ist die CO2-Steuer von jenen Handelsteilnehmern, die auch die Energiesteuer abführen. Im Falle der Mineralölsteuer sind das die Unternehmen der Mineralölindustrie (Produzenten, Importeure). Im Falle der Kohleabgabe ist dies der Kohlehändler, der die Kohleabgabe abführt. Dazu ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde „Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel“, angesiedelt im Zollamt Österreich, notwendig. Betroffene Betriebe wurden dazu bereits über FinanzOnline informiert.

Leider fehlen nach wie vor die notwendigen Durchführungsverordnungen durch die Ministerien. Sobald diese vorliegen, werden wir sie umgehend veröffentlichen.