Fahrzeughandel, Landesgremium

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Beachtenswertes bei der Verwendung

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2024

Alles rund um die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) wie zB einen allgemeinen Überblick, Detailinfos inklusive FAQs, Praxistipps und Beachtenswertes bei der Verwendung von AGBs im Internet finden Sie hier

Hinweis: Für den Fahrzeughandel stehen keine branchenspezifischen Muster-AGBs zur Verfügung. Jedoch fördern wir die anwaltliche Erstellung neuer individueller Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Überprüfung bereits bestehender AGB samt Beratung für den Einsatz im Zuge der Rechtshilfe-Förderung.

Unzulässige Stornogebühren - wir regen eine Durchsicht Ihrer AGBs in diese Richtung an 

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mitgliedes wurde eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises für Neufahrzeuge und 20% des Kaufpreises für Gebrauchtfahrzeuge festgelegt, sollte der Fahrzeugkäufer unbegründet vom Kaufvertrag zurücktreten. Die rechtliche Möglichkeit dieser Stornogebühr war bislang kaum strittig, unterlag aber im Gerichtsverfahren dem richterlichen Mäßigungsrecht.   

In der Vergangenheit hat der OGH ausgesprochen, dass eine vereinbarte Stornogebühr in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages („pauschalierter Schadenersatz“) den Käufer/Verbraucher gröblich benachteiligt und daher nichtig ist (4 Ob 229/13z). Dies gilt vielmehr auch dann, wenn dem Verkäufer/Unternehmer kein verhältnismäßig hoher Schaden entstanden ist (3 Ob 237/16y). Nach Auskunft eines Rechtsanwaltes, konnte in den von ihm geführten Verfahren noch nie ein solch verhältnismäßig hoher Schaden des Verkäufers/Unternehmers nachgewiesen werden. Weiters führte die im OGH Judikat vorgenommene rechtliche Qualifikation der AGB-Klausel dazu, dass diese ersatzlos entfallen ist. Die Frage einer richterlichen Mäßigung war dadurch gar nicht mehr möglich und das Unternehmen konnte auch kein Benutzungsentgelt (mangels Einwand im Verfahren) geltend machen (3 Ob 237/16y).  

Eine pauschalierte Stornogebühr in den AGB kann also vom Gericht als unzulässig erachtet werden und gänzlich entfallen. Wir regen daher eine Durchsicht der AGB in diese Richtung an.