Fahrzeughandel, Landesgremium

Wissenswertes rund um das Thema Reifen im Fahrzeughandel

Depotschein – EU Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung - Reifenwechsel - VRÖ-Rechtsfibel - Winterreifenpflicht

Lesedauer: 2 Minuten

13.12.2023

Depotschein

Der "Verband der Reifenspezialisten Österreichs" hat einen Muster-Depotschein für die Reifeneinlagerung entworfen. Gerne können Sie diesen in Ihrem Betrieb verwenden.

» Zum Depotschein-Muster


EU-Entwaldungs-Verordnung

Die EU hat mit der Verordnung Nr. 2023/115 vom 31. Mai 2023 Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten erlassen. Ziel dieser Verordnung ist die Minimierung des Beitrags der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung – dies bedeutet, dass bei bestimmten Produktkategorien nachgewiesen werden muss, dass durch deren Produktion keine Wälder gerodet/geschädigt wurden. Warum teilen wir Ihnen dies mit?

Die Verordnung betrifft das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem EU-Markt und die Ausfuhr mehrerer Rohstoffe, nämlich Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Soja, Holz, Holzkohle aber auch daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Reifen, Schokolade, Leder oder Holzrahmen u.a.m. Auch Kautschuk, welcher für die Reifenproduktion verwendet wird, zählt zu den betroffenen Produktkategorien.

Unternehmen müssen in Zukunft Sorgfaltserklärungen abgeben, die besagen, dass weder das Produkt noch die gelisteten Rohstoffe zur Schädigung des Waldes führen oder führten. Dies umfasst Informationen wie Geolokalisierung der Grundstücke und anderes. Die Marktteilnehmer müssen die Konformität der Erzeugnisse mit den Bestimmungen der Verordnung erklären. Dies erfolgt durch das Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein Register, das die EU-Kommission führen wird.

Die Hauptlast für die Sammlung der Informationen (wie etwa Geodaten über die Herkunft des Kautschuks) liegt sicherlich bei den Herstellern; allerdings müssen auch Marktteilnehmer und Händler ab 30. Dezember 2024 bestimmte Verpflichtungen einhalten.

» Parlament nimmt neues Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung an (Pressemitteilung Europäisches Parlament)


EU-Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Neue EU-Vorschriften für die Reifenkennzeichnung gelten ab 1. Mai 2021

Seit 1. Mai 2021 gelten neue EU-Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung von Straßenreifen. Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich beim Kauf neuer Reifen besser über deren Kraftstoffeffizienz, Sicherheit und Geräuschpegel informieren können. Die aktualisierten Vorschriften, mit denen erstmals 2012 eine Kennzeichnung für Auto- und Lieferwagenreifen eingeführt wurde, umfassen nun Reifen für Omnibusse und Lastkraftwagen und sehen auch ein neues Piktogramm vor, um Reifen zu kennzeichnen, die sich für Schnee- und Eisfahrbahnen eignen. In Anlehnung an die erfolgreiche Farbskala zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten umfasst die Reifenkennzeichnung fünf verschiedene Klassen für den Rollwiderstand und die Bremsleistung bei Nässe. Auto- und Lieferwagenreifen mit der alten Kennzeichnung, die vor Mai 2021 hergestellt wurden, dürfen noch bis Ende 2021 verkauft werden.

» Überblicksseite der Europäischen Kommission 
» EU Energielabel: Rahmenverordnung und produktspezifische Verordnungen
» VRÖ Folder Reifenlabel 2021


Reifenwechsel im Fahrzeughandel

Das Nebenrecht im Fahrzeughandel geht auf die Frage ein, in wie weit der Reifenwechsel im Fahrzeughandel umfasst/erlaubt ist.

Radmuttern/-schrauben nachziehen - ein interessanter Gerichtsfall aus Deutschland: Weil einem Autofahrer nach dem Reifenwechsel durch Werkstattpersonal der Reifen abgefallen ist, klagte er. Er hat 25.000 Euro von der Werkstatt gefordert, weil auf ihn wegen eines Unfalls hohe Kosten zugekommen waren. Hätte er die Radmuttern nach dem Reifenwechsel selbst noch einmal nachziehen müssen? Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil gefällt. » Weiterlesen

 

VRÖ-Rechtsfibel

Gesetzliche Bestimmungen und praktische Tipps für den professionellen Umgang mit Rad und Reifen sind in der VRÖ-Rechtsfibel kompakt zusammengefasst. 

Sie gilt als Standardwerk der österreichischen Reifenbranche und dient als Orientierungshilfe, um Reifenspezialisten qualitativ und hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.

 

Winterreifenpflicht

In Österreich gilt für Fahrzeug verschiedener Klassen eine generelle Winterreifenpflicht sowie die Pflicht zum Mitführen von Schneeketten. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die gesetzlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht veröffentlicht.