Fahrzeughandel, Landesgremium

Förderangebot OÖ Fahrzeughandel

inklusive aktuelle branchenrelevante Förderinfos

Lesedauer: 2 Minuten

28.03.2024

ÜBERSICHT

Förderungen des Landesgremiums

Aktuelle branchenrelevante Förderinfos



Zersplitternde Glasscheibe
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IMPORTEURS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG-FÖRDERUNG

Wir fördern Mitgliedsbetriebe die erstmalig eine GARANTA-Importeurs-Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutz betreffend Verträge mit Herstellern oder Importeuren) abschließen.



Auto
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KFZ-LOGO-FÖRDERUNG

Sie verwenden das Kfz-Betriebe-Logo auf Ihren Geschäftspapieren, bei Firmenprojekten o.ä.? Dann informieren Sie sich gleich über diese einmalige Förderung.


Verkehr
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MESSE-FÖRDERUNG

Gefördert werden Automobilausstellungen von Automobilvereinen ab vier bzw. zehn voneinander unabhängigen FahrzeughändlerInnen

Personen
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> NACHFOLGE-RECHTSBERATUNG-ZUSCHUSS

Die Nachfolge-Rechtsberatung bietet maßgeschneiderte Hilfestellung bei Betriebsübernahme, Generationenwechsel oder Betriebsauflösung. Ab 1.4.2024 gibt es zusätzlich einen Zuschuss zum Selbstkostenbeitrag.


Grüne Computertastaturtaste mit der Aufschrift Förderung
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RECHTSHILFE-FÖRDERUNG

Diese Förderung erhalten Mitglieder, wenn sie ihr Impressum, AGBs, Webshop, Datenschutzerklärung und/oder ihr Kennzeichen (Firmenwortlaut, Marke, Domain) durch einen Anwalt prüfen lassen.


Frau
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> TOP-HANDELSZERTIFIKAT-FÖRDERUNG

Das TOP-Handelszertifikat wird von qualitätsbewussten Kunden als Einkaufs-Orientierungshilfe sehr geschätzt. Durch Förderung der Zertifizierungskosten wird Ihr Start zum TOP-Handelsbetrieb finanziell erleichtert.





Aktuelle branchenrelevante Förderinfos


E-Mobilitätsoffensive 2024 

Insgesamt stehen dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung

Die E-Mobilitätsförderung für das Jahr 2024 und die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des Jahresprogramms des Klima- und Energiefonds wird nahtlos fortgesetzt: 

Privatpersonen:

Die E-Mobilität-Förderung für Private 2024 betrifft den Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Ausführliche Informationen über die Höhe der Förderung für die einzelnen Fahrzeugkategorien und Ladeinfrastruktur lesen Sie im Leitfaden für Private 

Es gilt zu beachten, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann. 

Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. 

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. 

Betriebe: 

  • E-PKW für Betriebe 2024 für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe) – alle Informationen finden Sie hier.
  • Elektro-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
  • E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
  • E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
  • Große E-Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte – alle Informationen finden Sie hier. 

Ausführliche Informationen lesen Sie im Leitfaden für Betriebe 

Übersicht zum derzeit aktuellen Förderungsbudget: 

Insgesamt stehen dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung. Hier geht es zur Unterteilungsübersicht über das aktuelle Förderungsbudget.

Alle Detailinfos:
https://www.umweltfoerderung.at/e-mobilitaetsfoerderungen-2024




LADIN - Förderung von Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten 

Sonderrichtlinie

Um die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität 2040 erreichen zu können, ist es wichtig, ein umfassendes Netz an Ladeinfrastruktur bereit zu stellen.

Das Förderprogramm „LADIN“ unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten.

Mehr Infos auf bmk.gv.at



EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur

Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe

Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition (Busbetreiber, Infrastrukturbetreiber, Poolgesellschaften). Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Busse und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen.

» Mehr Infos zu EBIN



Förderübersicht E-Mobilität
 

Einen guten Förderüberblick über aktuelle Förderungen rund um die E-Mobilität bietet der Oberösterreichische Energiesparverband und der ÖAMTC.

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