Fahrzeughandel, Landesgremium

Grüne Überstellungsfahrtbewilligungen (Überstellungskennzeichen)

Klarstellung hinsichtlich der Vorgangsweise bei Erteilung einer Überstellungsfahrtbewilligung (Ausstellung der Überstellungsfahrtbescheinigung)

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Durch einen Erlass des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) aus dem September 2021 wurde eine Anmeldung von Überstellungskennzeichen auf Kunden außerhalb Österreichs nahezu verunmöglicht.  

Auf unser Ersuchen hin konnte die Abteilung für Rechtspolitik nach Rücksprache mit dem BMK eine Klarstellung und Ergänzung zum Erlass erwirken, welche es nun ermöglichen sollte, dass die das Fahrzeug in Österreich abholende Person als Vertreter des ausländischen Käufers vor der Zulassungsbehörde gilt, und somit eine Zulassung auf das ausländische Unternehmen erfolgen kann. 


Weiterführende Informationen zum grünen Überstellungskennzeichen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/5/Seite.061900.html

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