Fahrzeughandel, Landesgremium

Verkauf über Online-Plattformen

ACHTUNG: Dramatische Folgen beim Online Fahrzeugverkauf

Lesedauer: 3 Minuten

13.03.2023

Sie verkaufen Fahrzeuge über online Plattformen, oder Ihr Kunde sendet den unterschriebenen Kaufvertrag per E-Mail zurück? Wenn bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrages ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (Telefon, E-Mail,..) so liegt - nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofes - ein Fernabsatzvertrag vor, selbst wenn der Kunde das Auto persönlich abholt. Der Kunde hat dann das Recht, 14 Tage vom Vertrag zurückzutreten.


ACHTUNG: Fehlt die Rücktritts (Widerrufs-) Belehrung, verlängert sich automatisch das Rücktrittsrecht um 1 Jahr! 

Wir informieren aus aktuellem Anlass unsere Mitglieder: 

Der Oberste Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass bei einem Online Fahrzeugverkauf ein Rücktrittsrecht bestanden hat, und der Fahrzeughändler darüber hätte informieren müssen.  Die Folgen sind dramatisch: Ein Kunde ist über eine Online-Vermarktungsplattform und über die Homepage eines Autohändlers, auf der gebrauchte Fahrzeuge mit allen wichtigen Fahrzeugdaten angeboten werden, mit dem Händler in Kontakt getreten. Der unterschriebene Kaufvertrag wurde per E-Mail gesendet und das Auto dann abgeholt. Nach fast einem Jahr ist der Kunde unter Hinweis auf die unterlassene Rücktritts (Widerrufs-) Belehrung nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz vom Kauf zurückgetreten.

Der Kunde durfte fast 1 Jahr GRATIS mit dem Auto fahren und muss nicht einmal für die Wertminderung aufkommen! 


Die rechtliche Situation:

Die Rücktrittsfrist von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen zurücktreten. (§ 11 Abs. 1 FAGG). Diese Regelung ist europäisch einheitliches Recht und gilt nur zwischen Unternehmen und Verbraucher, nicht aber im B2B Bereich. 

Ein Fernabsatzvertrag ist dabei ein Vertrag, der

  • zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
  • ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers
  • im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems

geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.

Dieses Vorgehen ist gerade im Gebrauchtwagengeschäft durchaus üblich!

Der Unternehmer muss gar keinen eigenen Webshop haben. Es werden somit bis einschließlich Vertragsabschluss ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet (z.B. Bestellung per Mail, Post, Internet, Telefon, Fax).



ACHTUNG: Der hinter dem Rücktrittsrecht stehende Schutzzweck ist, dass der Verbraucher das Auto vor Vertragsabschluss nicht in Augenschein nehmen kann. Die Frist von 14 Tagen ab Lieferung dient dazu, dass der Kunde das Fahrzeug prüfen und testen kann – für die Wertminderung in dieser Zeit im Rücktrittsfall hat er grundsätzlich aufzukommen.

Verlängerung der Rücktrittsfrist:

Die Rücktrittsfrist verlängert sich um 12 Monate, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten zum Rücktrittsrecht nicht nachkommt. Es ist für diese Belehrung das Muster-Widerrufformular vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen! Es ist NICHT ausreichend, dieses Formular auf der Homepage als Download bereitzustellen.

Bei der Nichtbelehrung verliert der Unternehmer zusätzlich den Anspruch auf Abgeltung der Wertminderung!!


Die Lösung:

Es gibt 2 Wege zur Vermeidung des Problems:

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt erst in den Geschäftsräumen. Der Kunde erhält elektronisch nur zur Info einen Vertragsentwurf mit dem Hinweis, dass er zwecks Besichtigung und allfälligem Vertragsabschluss gerne in das Geschäft kommen kann. Dann liegt kein Fernabsatzvertrag vor.
  2. Der Vertrag wird bereits per Mail abgeschlossen. Dann ist es ein Fernabsatzvertrag, und die Belehrung über das Rücktrittsrecht muss bereits VOR dem Vertragsabschluss erfolgen. Spätestens mit der Warenlieferung muss der Verkäufer eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages inklusive der Rücktrittsbelehrung auf „einem dauerhaften Datenträger“ (zB Bestätigungs-E-Mail) zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann ein 14-Tage Rücktrittsrecht, aber die Verlängerung der Frist auf 1 Jahr ist damit unterbunden.


Vertragsrecht im Internet:

Für Verträge im Internet gelten zwar die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, aber auch viele Sondervorschriften, vor allem im B2C-Bereich. Lesen Sie hier die weiteren Besonderheiten, die Sie im Online-Handel bzw. bei Webshops beachten müssen.