Infos zur Barrierefreiheit in Geschäftslokalen
Seit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz strebt der Gesetzgeber eine vollkommene gesellschaftliche Gleichstellung behinderter mit nichtbehinderten Personen in allen Lebensbereichen an.
Das BGStG verbietet eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung.
Die Gleichstellung von Personen mit Behinderungen betrifft grundsätzlich auch öffentlich zugängliche Gebäude wie Geschäftslokale.
Auf Grund einer Übergangsbestimmung muss die Barrierefreiheit für Gebäude erst nach dem 31.12.2015 zur Gänze gewährleistet sein.
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