Eine Person mit dunklen Haaren hält in der linken Hand ein kleines, rundes Behältnis. In der rechten Hand hält sie eine Zange in das Behältnis. Vor der Person stehen weitere Behältnisse befüllt mit Pralinen in einem Verkaufsraum der Konditorei.
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Systemüberprüfung zu Mindesthaltbarkeitsdatum bei Waren aus Feinkosttheken

Da in Feinkostabteilungen mit sensiblen Lebensmitteln umgegangen wird, ist die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit äußerst wichtig. Wir leiten Ihnen die Ergebnisse der Schwerpunktaktion der Lebensmittlaufsicht hinsichtlich Überwachung des Systems des MHDs in der Feinkost weiter.

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28.02.2024

Ziel der Aktion war ein nachvollziehbares System der Sicherstellung der Genusstauglichkeit bei Waren zu etablieren, welche in Feinkosttheken entweder offen oder portioniert und verpackt, mit einem neuen MHD ausgezeichnet, angeboten werden. Zwischen 1. Juni 2021 und 6. September 2021 wurden 74 Proben aus ganz Österreich gezogen und untersucht. Es wurden zwölf Proben (16,2 %) beanstandet:  

  • Neun Proben (12 %) wurden auf Grund mikrobiologischer und/oder sensorischer Mängel als ungeeignet, wertgemindert, irreführend (VO (EU) Nr. 1169/2011) oder wegen Nichteinhaltung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 852/2004 beanstandet. (Schimmel und E. coli bei Käse, sensorische und mikrobiologische Beanstandungen bei Fleischerzeugnissen und Sulz)
  • Drei Proben (4 %) wiesen Kennzeichnungsmängel auf (gefülltes Gebäck, Feinkostsalate… insbesondere hinsichtlich Zutatenliste)

Das Gesundheitsministerium kommt zu dem Schluss, dass die hohe Beanstandungsrate bezüglich der Genusstauglichkeit und Keimbelastung erhebliche hygienische Mängel beim Vertrieb von Waren durch Feinkosttheken aufzeigt.

Hinsichtlich der Checklisten für die Kontrolle hatten 85,7 % der der überprüften Feinkosttheken ganz oder teilweise Systeme zur Zuordnung der offen angebotenen bzw. neu verpackten Produkte zur ursprünglichen Ware eingerichtet. Bemängelt wird, dass das unsortierte Sammeln der ursprünglichen Etiketten (z. B. in Boxen) eine Rückverfolgbarkeit aufgrund des Zeitaufwands nur eingeschränkt ermöglicht. Das vom BMSGPK präferierte System „Führen von Listen mit den Angaben der Originalpackungen und Datum des erstmaligen Anschneidens (bzw. neu Verpackens)“ welches eine sichere Zuordnung gewährleiste, fand man nur zweimal vor.  

 Alle Details zur Spendenpunktation

Wir bitten um Beachtung der guten Hygienepraxis und ihres individuellen HACCP-Konzepts. Informationen dazu finden Sie unter anderem in der Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen, speziell in den Anhängen 14 und 14a.