Oö Nahversorgerförderung
Neue Richtlinien ab 1.11.2017
Seit dem 1.11.2017 gelten die neuen „Richtlinien Nahversorgungsprogramm des Landes OÖ (einzelbetriebliche Nahversorgungsförderung)“. Die neue Regelung läuft bis zum 31.12.2020.
Im Downloadbereich finden Sie die neue Richtlinie und einen Musterantrag (zur Verfügung gestellt vom Land OÖ).
Auf der Homepage des Landes OÖ sind alle Details abrufbar.
Wesentliches:
- Förderwerber sind „Bäcker, Fleischer, Gastronomie, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment“.
- Die förderbare Mindestinvestitionssumme beträgt € 15.000,-.
- Der maximale Fördersatz beträgt 15 % bei Fördernehmern die Lehrlinge beschäftigen, bzw. 10 % bei Fördernehmern die keine Lehrlinge beschäftigen. Die maximale Förderhöhe beträgt € 30.000,- innerhalb von zwei Jahren.
- Spezialaufbauten bei Fahrzeugen sind nicht mehr förderbar.
- Leasingfinanzierte Projekt sind nicht mehr förderbar.