Alarmanlagenförderung
Förderrichtlinien
Jeder Trafikant der in der Förderperiode (= aktuelles Kalenderjahr) eine Alarmanlage eingebaut oder aufgerüstet hat, bekommt bis zu € 250,- Förderung rückerstattet.
Kriterien:
- Förderbar ist die Anschaffung oder Aufrüstung von Alarmanlagen/Videoüberwachung in der aktuellen Förderperiode (solange Fördermittel vorhanden sind – Anträge werden nach Einlangen gereiht!)
- Jedes Unternehmen das der Fachgruppe der oö. Tabaktrafikanten zugereiht ist, kann maximal 1x pro Kalenderjahr um die Alarmanlagenförderung ansuchen.
- Gefördert werden 50% der netto Investitionskosten (bis max. € 250,- pro Trafik)
- Benötigte Unterlagen: Rechnungskopie, Einzahlungsbeleg, Kontodaten (IBAN, BIC)
- Der Einbau der Alarmanlage hat durch gewerblich befugte Unternehmen zu erfolgen (Elektrotechnik, Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen). Bitte prüfen Sie dies hier nach.