Versicherungsagenten, Landesgremium

Tippgeber

Gewerbeumfang

Lesedauer: 2 Minuten

 

Merkblatt für Gründer

„Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen Tätigkeit“ – Einreihung bei den Versicherungsagenten (320)

Wann bin ich „Tippgeber“ in der Fachgruppe der Versicherungsagenten?

Tippgeber sind keine Versicherungsvermittler. Entsprechend des § 376 GewO ist dieses Gewerbe ein freies Gewerbe, schließt aber jene Tätigkeiten aus, die einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehalten sind. Sie als Tippgeber dürfen nur die allgemeinen (Kontakt-)Daten des Kunden aufnehmen und weiterleiten. Es dürfen keine auf einen bestimmten Versicherungsbedarf ausgerichtete Daten und keine Unterschriften auf einem Versicherungsantrag eingeholt werden!

 

Zum Landesgremium OÖ der Versicherungsagenten werden Sie dann zugeordnet, wenn Sie die Kontaktdaten folgenden Organisationen/Personen weiterleiten:

 
  • Versicherungsunternehmen (VU)
  • Einfachagenten (=General-, Ausschließlichkeitsagent): arbeitet mit einem VU zusammen
  • Mehrfachagenten: arbeitet mit mehreren VU’s zusammen
  • Subagenten: arbeitet für einen anderen Versicherungsagenten

Brauche ich einen Gewerbeschein?

Ja, um Ihre Tätigkeit als Tippgeber ausüben zu können brauchen Sie den freien Gewerbeschein „Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen Tätigkeit“.

 

Ihre Schritte für Ihre Gewerbeanmeldung:

  1. Kontakt mit der WKOÖ oder einer Bezirksstelle der WKOÖ (Abklärung Neugründungsförderungsgesetz)
  2. Sämtliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung (siehe Formular für die Gewerbeanmeldung)
  3. Unterlagen direkt bei der zuständigen Gewerbebehörde (Magistrat/Bezirkshauptmannschaft) abgeben
  4. Auszug aus dem Gewerberegister wird übermittelt (= Gewerbeschein)
 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Je nachdem welche Rechtsform Sie gewählt haben, kommen unterschiedlich hohe Kosten auf Sie zu. Neben der Sozialversicherung bei der gewerblichen Wirtschaft haben Sie Steuern (Finanzamt) sowie eine jährliche Kammerumlage (an das Landesgremium OÖ) zu bezahlen. Details zur Sozialversicherung bzw. zum Thema Steuern entnehmen Sie bitte der Gründerbroschüre der WKOÖ bzw. dem „Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen“ vom Bundesministerium für Finanzen (http://www.bmf.gv.at/Publikationen/). Die jährliche Grundumlage des Landesgremiums OÖ der Versicherungsagenten beträgt für Einzelunternehmen, OG, KG sowie eingetragenen Erwerbsgesellschaften € 125,00, für juristische Personen das Doppelte.

 

Wer sind meine Ansprechpartner in der Branche?

Das Landesgremium OÖ der Versicherungsagenten ist Ihre Interessenvertretung. Die gewählten Funktionäre sind – genauso wie Sie – selbstständige Unternehmer. Ihr gewählter Obmann ist Martin Kirchmayr Akad. Vkfm./Akad. FDL. Im Team der Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer ist Frau DI Bernadette Steinmetz, Geschäftsführerin der Versicherungsagenten in OÖ, Ihre Ansprechpartnerin in der Branche. Für administrative/organisatorische Fragen steht Ihnen Frau Anna Rosenauer (T 05-90909-4331) zur Verfügung.

 

Landesgremium OÖ der Versicherungsagenten

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-4331 | F 05-90909-4339

E handel3@wkooe.at | W http://www.dieversicherungsagenten.at

Obmann: Thomas Naderer

Geschäftsführer: Mag. Christoph Redl

Assistentin: Nicole Pfeiffer


Stand: 03.02.2022

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