Webinar: Neue Mitarbeitergewinnbeteiligung
Was ist in der Praxis zu beachten?
Lesedauer: 1 Minute
Kürzlich hat der Nationalrat die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Mit der ökosozialen Steuerreform will die Bundesregierung die Ökologisierung des Steuerrechts vorantreiben. Neben ökologischen Aspekten und Entlastungsmaßnahmen, bringt die Steuerreform eine neue Form der Mitarbeiterbeteiligung. Erstmalig ist es damit ab 2022 möglich, Mitarbeitern steuerfrei bis zu 3.000 EUR eine Gewinnbeteiligung zuzuwenden.
Für diese neue Form der Mitarbeitergewinnbeteiligung sind jedoch einige Vorgaben zu beachten. Im Rahmen unseres Webinars geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die neue Möglichkeit der Gewinnbeteiligung. Neben einer Darstellung der Voraussetzungen für die Mitarbeitergewinnbeteiligung und möglicher Fallstricke, geben wir Ihnen auch einen Überblick über sonstige bereits bestehende Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung.
Die neue Möglichkeit der Gewinnbeteiligung und welche Punkte hier bereits geklärt oder noch offen sind wurden von Andreas Mitterlehner, MSc LLB (Steuerberater und Partner bei ICON Wirtschaftstreuhand GmbH) und MMag. Karl Waser (Steuerberater und Partner bei ICON Wirtschaftstreuhand GmbH) präsentiert und diskutiert.