Internationaler ISPM 15-Standard-Erlass in Österreich
Es gibt wichtige Änderungen betreffend reine HT-Ware:
Erlass Nr. 37 des Technischen Ausschusses Fitok
Delibera Nr. 37 del Comitato Tecnico Fitok (italienisch)
Jene Länder, die den internationalen Standard für Verpackungsholz (ISPM Nr. 15) fordern bzw. akzeptieren, sind auf dieser Website aktualisiert angeführt.
Beurteilung von Hitzebehandlungsmethoden im Sinne des ISPM 15-Standards
Aufgrund häufig auftretender Probleme am italienischen Markt und verstärkter Kontrollen möchten wir nochmals auf die korrekte Umsetzung der ISPM 15 - Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 hinweisen: Bitte beachten Sie die strengeren Kontrollen der italienischen Behörden und die damit verbundenen klar definierten Anforderungen an die Behandlungstemperatur/-dauer.
- Kerntemperaturmethode: die Hitzebehandlung wird ausschließlich zur phytosanitären Behandlung durchgeführt (vier Messfühler mit Kerntemperatur von 56° C über 30 Minuten)
oder
- Kammertemperaturmethode: die Hitzebehandlung mit einer Kerntemperatur von 56° C über 30 Minuten wird im Rahmen einer Holztrocknung (Technische Holztrocknung) erreicht (Kammertemperaturmessung franz. System) mit definierten °C und Dauer je Dimension und Ausgangstemperatur des Holzes
Kerntemperaturmethode
Die Kerntemperatur im Holz muss in Italien, wie in den meisten EU-Staaten, mit 4 kalibrierten Temperaturfühlern gemessen werden. Die Fühler müssen im stärksten Holz an den kältesten Stellen der Kammer angebracht werden. Die automatische Registrierung der Temperaturmessungen hat während des gesamten Heizprozesses zu erfolgen. Ziel ist es, eine Kerntemperatur von 56° C über 30 Minuten zu erreichen. In dieser Phase müssen die Messungen in einem Intervall von zwei Minuten oder kürzer aufgezeichnet werden.
Kammertemperaturmethode (z. B. französisches. System)
Für die Beurteilung der Hitzebehandlung können auch Aufzeichnungsprotokolle der Kammertemperaturmessungen herangezogen werden. Die Behandlungszeiten setzen sich aus der Aufheizzeit der Kammer und der Behandlungszeit zusammen. Mit Erreichen der Lufttemperatur in der Trockenkammer gemäß Tabelle des CTBA Frankreich (Hitzebehandlungstabelle Schnittholz), d.h. Temperaturen von 60° C, 70° C oder 80° C, je nach Holzdimension, beginnt die Behandlungsdauer. Ab diesem Zeitpunkt sind die angegebenen Behandlungszeiten einzuhalten und nachzuweisen. Die Daten der Tabelle sind für alle Holzarten und alle Holzfeuchtegehalte in Abhängigkeit von der Holzausgangstemperatur gültig. Zu beachten ist, dass bei Kammertemperatur von 60° C die Feuchttemperatur (Wet-Bulb-Temperatur) mindestens 55° C betragen muss.
International Standards for Phytosanitary Measures, Revision of ISPM 15
Den Erlass betreffend die Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 im forstlichen Bereich finden Sie im Downloadbereich am Seitenende.
Bitte beachten Sie die zukünftigen strengeren Kontrollen der technischen Einrichtungen und klar definierten Anforderungen an die Behandlungstemperatur und Behandlungsdauer (Französisches Modell).
Der Fachverband der Holzindustrie hat sich im Vorfeld der Veröffentlichung für eine praktikable Interpretation der Richtlinie eingesetzt. Der ursprüngliche Plan des Ministeriums war es, regelmäßige Fremdüberwachung (von notifizierten Stellen) verpflichtend vorzuschreiben. Eine Selbstprüfung aller Dokumente ist bei vielen Betrieben auch bisher ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Die Möglichkeit, ohne Sachverständigen auszukommen, sehen wir zwar gegeben, allerdings ohne geeignete QM-Maßnahmen im Betrieb selbst, ist das nicht einmal theoretisch gegeben.
Bitte beachten Sie u.a. folgende Punkte im Detail
- Durchführung der Kontrollen: bei "Behandlern" darf eine Prüfung der Glaubwürdigkeit angeregt werden
- Von einer kostenpflichtigen Prüfung eines Amtssachverständigen (oder nach §52 Abs.2 AVG auch ein nichtamtlicher Sachverständiger) kann unter bestimmten Umständen von dieser Überprüfung abgesehen werden, wenn .... siehe Seite 4f
- Selbst- und teils Fremdprüfungen der Kammerfunktionen und Temperaturkontrollen sind Voraussetzung
- Bitte beachten Sie, dass bei der Kerntemperaturmethode (Hitze behandelnde Anlage steuert über die Temperaturfühler im Holz ) in Österreich mindestens zwei Messfühler, in manchen Ländern aber mehr verlangt werden
Prüfung der Dokumentation
Die Behandlungsprotokolle haben zumindest folgende Angaben zu enthalten:
- Eindeutige Nummerierung der Behandlungscharge
- Beschreibung der Art der behandelten Ware (Holzart, Bretter, Kisten etc.)
- Holzdimension mit Angabe des maximalen Holzdurchmessers (Dicke)
- Holztemperatur am Anfang der Behandlung
- EDV-Wärmeprotokoll, welches den Anfang und das Ende der Behandlung, die Dauer bis zum Erreichen der Behandlungstemperatur, die Temperaturmesswerte aller Temperaturfühler und -sensoren darstellt
Bei der Prüfung der Dokumente sind auch die Protokolle, Zeugnisse oder Gutachten der durchgeführten Servicearbeiten und Überprüfungen der technischen Einrichtungen (Messinstrumente, Temperaturfühler) der Hitzekammer vorzuweisen. Der Behörde ist ein Beleg über die verwendeten Trockenkammern bzw. Hitzekammern vorzulegen.
Die Verantwortung bei der Verladung von beschauten Lagerbeständen hinsichtlich der Übereinstimmung der Holzarten, der Menge und des Produktes der Sendung mit dem Pflanzengesundheitszeugnis, liegt beim Exporteur. Sollte sich herausstellen, dass Pflanzengesundheitszeugnisse missbräuchlich verwendet werden, sind für solche Betriebe künftig ausschließlich Einzelabfertigungen anzuordnen.
Wir schlagen vor eine QM-Selbstkotrollordnung zu initiieren, um tatsächliche Fremdkosten möglichst zu vermeiden.
Infodokumente zum Download
- Richtlinie: Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 BGBl. Nr.10/2011-PSG 2011 (Forstlicher Bereich)
- Delibera Nr. 37 del Comitato Tecnico Fitok (italienisch)
- Erlass Nr. 37 des Technischen Ausschusses Fitok (deutsch)
- Kurzbericht zum Thema aus unserer Mitgliederzeitung Info & Service vom April 2011
- 068-11 requisiti_semilavorati esteri
- 307-12 Delibera_FITOK_17_Accettazione Segati HT e KD
- DGALN20108304Z-2
- bozza_italo_austria TED-1
- Leitlinie VPH Kontrolle März 2014
- Internationaler ISPM 15 -Standard - Erlass in Österreich_Artikel aus Info-Service_01-0_2013
- Höhere Anforderungen an Verpackungsholz-Lieferungen nach Italien