Förderrichtlinien des Service Centers für Leseförderung
Unterstützung für Lesereisen
Für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern- und Jugendlichen vergibt das Service Center Förderungen. Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autorinnen und Autoren zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden.
Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit den Autorinnen und Autoren vereinbart werden.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien für die Lesereisen:
Förderrichtlinien Oberösterreich
Förderrichtlinien Bundesländer
Achtung:
Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Abschluss der Lesungen dem Service Center zu übermitteln (einlangend).
Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Abschluss der Lesungen dem Service Center zu übermitteln (einlangend).