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Förderung für Lenkerausbildung C95

Gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrer (GWB) haben alle LenkerInnen, die einen C-Führerschein neu erwerben eine Grundqualifikationsprüfung abzulegen.

LenkerInnen mit Führerschein C/C1 sind ebenfalls verpflichtet innerhalb entsprechender Fristen definierte Weiterbildungen nachzuweisen bzw. eine Prüfung abzulegen.

Da die Unternehmen verpflichtet sind, die Kosten für diese "Lenkerausbildung C 95" zu übernehmen, unterstützt die Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement ihre Mitglieder hier finanziell, in dem sie einen Teil der Kosten übernimmt.

Antragsformular für Förderung für Lenkerausbildung C95

Stand: