Förderung für Lenkerausbildung C95
Gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrer (GWB) haben alle LenkerInnen, die einen C-Führerschein neu erwerben eine Grundqualifikationsprüfung abzulegen.
LenkerInnen mit Führerschein C/C1 sind ebenfalls verpflichtet innerhalb entsprechender Fristen definierte Weiterbildungen nachzuweisen bzw. eine Prüfung abzulegen.
Da die Unternehmen verpflichtet sind, die Kosten für diese "Lenkerausbildung C 95" zu übernehmen, unterstützt die Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement ihre Mitglieder hier finanziell, in dem sie einen Teil der Kosten übernimmt.