Berufsbild Wertpapiervermittler
Inhalt
5. Skriptum und digitale Lern- und Wissensplattform
1. Tätigkeit
Wertpapiervermittler (WPV) arbeiten selbstständig als Erfüllungsgehilfen für ein oder bis zu drei konzessionierte Wertpapierunternehmen (Wertpapierfirma - WPF oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen - WPDLU). WPV erbringen Finanzdienstleistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Rechtsträgers.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Stichwort „Wertpapiervermittler“ in der Wissensdatenbank.
2. Gewerbezugang
Die Berechtigung zum "Wertpapiervermittler“ ist ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist.
3. Befähigungsprüfung
Für den Zugang zum „Wertpapiervermittler“ sind folgende Rechtsgrundlagen zu beachten:
- § 136b - d GewO
Beruf „Wertpapiervermittler“ - Wertpapiervermittlerverordnung (Zugangsverordnung)
regelt, unter welchen Voraussetzungen man zur "Wertpapiervermittler" zugelassen wird. - Wertpapiervermittlerprüfungsordnung (Befähigungsverordnung)
stellt die genauen Inhalte der Befähigungsprüfung dar. - Lehrplan zur Weiterbildung
Wertpapiervermittler sind verpflichtet, sich alle drei Jahre im Ausmaß von 40 Wochenstunden fortzubilden. Mit 27.4.2016 wurde ein neuer Lehrplan mit folgender Übergangsregelung verlautbart: Wer bereits eine Dreijahresperiode im Sinne des alten Lehrplanes vom 28.8.2012 begonnen hat, kann wählen, ob die noch fehlenden Stunden im alten oder im neuen Lehrplan erbracht werden. Wer auf den neuen Lehrplan wechselt, kann die bisher anrechenbaren Lehrveranstaltungen mit der gleichen Stundenanzahl als Schulungen im Sinne des § 10 Fachwissen – Wissensvertiefung anrechnen. Nach dem Wechsel sind daher jedenfalls die Module 1 bis 4 zu absolvieren.
4. Aus- und Weiterbildung
In der Veranstaltungsübersicht finden Sie unter anderem eine Auflistung der Kurse zur Weiterbildung der Fachorganisationen sowie eine Liste von Ausbildungsinstituten. Zu weiteren Informationen betreffend Weiterbildung.
5. Skriptum und digitale Lern- und Wissensplattform
Zur optimalen Lern- und Prüfungsvorbereitung für die Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler bietet der Fachverband Finanzdienstleister einerseits ein umfangreiches Skriptum inklusive Fragen- und Antwortenkatalog in physischer Form andererseits das Online-Tool „die Digitale Lern- und Wissensplattform“ (DLW) an. Zur Übersicht der prüfungsrelevanten Inhalte im aktuellen Skriptum.
6. Standesregeln
Der Beitritt zu den Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler ist freiwillig, löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung und Unterwerfung unter das Ehrenschiedsgericht aus.