Fachgruppentagung: Mittwoch, 30. September 2020
Die Fachgruppe Finanzdienstleister lädt Sie herzlich zur Fachgruppentagung ein. Diese findet am Mittwoch, den 30. September 2020, 9 Uhr, in der Wirtschaftskammer OÖ, Hessenplatz 3, 4020 Linz, Raum Europasaal statt.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht Fachgruppenobmann Norbert Eglmayr
- Beschluss Grundumlage 2021 – unveränderte Höhe*
- Beschlüsse - Delegierungen gemäß § 65 WKG und Voranschlag 2021
- Allfälliges
Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.
Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit.
Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.
ANMELDUNG:
Safety First: Um aufgrund der aktuellen Corona-Lage Räumlichkeit und Plätze den Sicherheitsvorschriften entsprechend vorbereiten zu können, ist unbedingt von jedem Teilnehmer eine Anmeldung zur Tagung im Vorfeld erforderlich. Richten Sie diese bitte bis spätestens 24. September 2020 per E-Mail an finanzdienstleister@wkooe.at. Von einer Teilnahme ohne zeitgerechter vorheriger Anmeldung ersuchen wir aufgrund der aktuellen Corona-Lage Abstand zu nehmen.
Wir ersuchen Sie, beim Betreten und Verlassen der Wirtschaftskammer bzw. des Tagungsraumes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, den wir bei Bedarf auch zur Verfügung stellen.
Ebenfalls aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird es im Rahmen der Tagung keine Getränke und Verpflegung vor Ort geben.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und die Datenschutzerklärung der WKOÖ.
Für Rückfragen steht Ihnen Nora Winter unter der Telefonnummer 05-90909-4723 jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine interessante Fachgruppentagung!
*Pro Mitglied:
berufszweigspezifisch fester Betrag pro Betriebsstätte für:
| € 194,- |
Ganzjährig ruhende mitgliedschaftsbegründende Berechtigung(en) | € 97,- |
Die Verdoppelung des Ruhendsatzes für juristische Personen gemäß § 123 Abs 12 WKG wird ausgeschlossen. Gehört ein Mitglied an einer Betriebsstätte mehreren Berufszweigen der Fachgruppe an, so ist der berufsspezifische höhere Betrag einmal zu entrichten. |