Wie werde ich Immobilientreuhänder?
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich des Immobilientreuhänders ist in § 117 Gewerbeordnung 1994 idF 2002 geregelt.
Zugangsvoraussetzungen
Der Immobilientreuhänder ist ein reglementiertes Gewerbe dessen Ausübung nur mit entsprechender Befähigung möglich ist.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Gewerbe können Sie unter diesem Link im Detail nachlesen.
Nähere Informationen zur Anrechnung von Praxiszeiten sowie zur facheinschlägigen Ausbildung bekommen Sie bei den Fachgruppen (siehe "Wir über uns").
Prüfungsordnung Bauträger
Prüfungsordnung Immobilienmakler
Prüfungsordnung Immobilienmakler
Prüfungsordnung Immobilienverwalter
Prüfungsordnung Immobilienverwalter
Fragen zur Ablegung der Befähigungsprüfung
Wo gibt es Vorbereitungskurse zur Befähigungsprüfung?
Wann und wo kann ich zur Befähigungsprüfung antreten und wo melde ich mich an?
Gewerbeanmeldung
Detaillierte Informationen und Hilfestellung bei der Gewerbeanmeldung erhalten Sie bei den Fachgruppen.