Mitteilungspflicht bei Endigung des letzten Vertretungsverhältnisses
Der Wertpapiervermittler sowie der Gewerbliche Vermögensberater ist verpflichtet ist die Gewerbebehörde zu informieren, sobald sein letztes Vertretungsverhältnis endet. Nach Bekanntwerden des Wegfalls des letzten Vertretungsverhältnisses hat die Behörde unverzüglich ein Entziehungsverfahren einzuleiten und wenn ein Vertretungsverhältnis nicht unverzüglich nachgewiesen wird, die Gewerbeberechtigung längstens binnen zweier Monate zu entziehen.